Auftrag geschrieben am 02.04.2011 21:22:27
Sonderurlaub als Bayerischer Beamter wegen weiterer Ausbildung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenDazu müsste ich vor dem Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre als verbeamteter Förderlehrer gearbeitet haben. Ich komme aber laut Berechnung durch die Reg. v. Obb. nur auf 4 Jahre:
Ich arbeite schon 12 Jahre als Förderlehrer. Abgezogen werden 2 Jahre Referendariat, 2 Jahre als Angestellter, und die 3 Studienjahre. Seit Beendigung des Studiums arbeite ich bereits wieder 1Jahr, auch dieses wird abgezogen, gilt also nicht mehr. Es bleiben 4 Jahre.
Die Reg. beruft sich auf das FMS vom 12.07.1999 Nr. 21-P 1122 A-20/21 - 21 268.
Kann dagegen Erfolg versprechend Einspruch erhoben werden?
Gibt es weitere Möglichkeiten der Sonderbeurlaubung?
Warum bewirkt der völlig beliebige Beginn eines Studiums als Zählhemmnis von Arbeitsjahren?
Warum zählen seit dem Studium in Vollzeit gearbeitete Jahre nicht mehr?
Auftrag angenommen am 04.04.2011 22:23:23
Rechtsanwältin Ramona Herrmann
Briesnitzer Höhe 29, 01157 Dresden, Tel: 0351/4207671, Fax: 0351/4207669
Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, allgemein, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 4
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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