Auftrag geschrieben am 02.07.2010 10:26:36
19 Jahre falsche NK-Abrechnungen
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommenMein Mietvertrag läuft seit 23 Jahren. Die NK-Abrechnungen bezogen sich nach einer schriftlichen Aussage des Vermieters von 1987 auf eine Gesamtwohnfläche von 650 qm. Für das Jahr 2008 erklärt der Vermieter nun in 6/2010, die Gesamtwohnfläche betrage 810 qm (keine Um-Neubauten in der Zwischenzeit), nachdem er jahrelang verweigert hatte, den Nachweis über den realen Wohnflächen-masstab zu führen (Die jetzt angegebene qm-zahl erscheint mir immer noch zu niedrig-aber ich habe keinen Aufriss d. Hauses)
Mein Anwalt teilt mir mit, dass alle Abrechnungen/Zahlungen ab 2005 rückwirkend verjährt seien, obwohl ich seit spätestens 2000 alle Miet-und NK-Vorauszahlungen unter Vorbehalt stellte. Wie komme ich dennoch an die geleisteten Vorauszahlungen heran? (1987-2004 einschl.) Ein Strafrechtler sagte, mit einer Betrugsanzeige/Schadensersatz käme ich nicht weiter. Ist das wirklich so??? Was also tun? Brauche gute Idee und Verfahrensweg
Auftrag angenommen am 02.07.2010 10:31:56
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 490
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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