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Auftrag geschrieben am 24.01.2009 22:08:33

2. Instanz Unterhalt - Erfolgshonorar von 10 % des Streitwerts

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Ich biete ein Erfolgshonorar von 10 % des Streitwerts für das Halten eines erstinstanzlichen Urteils über Kindesunterhalt in 2. Instanz vor dem OLG Zweibrücken.

- der Streitwert wurde auf 12.065,70 EUR festgesetzt.
- mit der Berufung wird das erstinstanzliche Urteil von der Gegenseite, mit dem Ziel der Klageabweisung in 2. Instanz, in vollem Umfang angegriffen.
- die Frist zur schriftlichen Berufungserwiderung durch einen Rechtsanwalt der zugelassen ist bis zum 5. Februar 2009 gesetzt.