Auftrag geschrieben am 24.01.2009 22:08:33
2. Instanz Unterhalt - Erfolgshonorar von 10 % des Streitwerts
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen- der Streitwert wurde auf 12.065,70 EUR festgesetzt.
- mit der Berufung wird das erstinstanzliche Urteil von der Gegenseite, mit dem Ziel der Klageabweisung in 2. Instanz, in vollem Umfang angegriffen.
- die Frist zur schriftlichen Berufungserwiderung durch einen Rechtsanwalt der zugelassen ist bis zum 5. Februar 2009 gesetzt.
