Auftrag geschrieben am 15.07.2011 11:26:59
ALG II Immobilienbesitz/Zuwendung der Eltern
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenich moechte gerne Auskunft über die Rechtlage ALG II. Betroffen ist meine Schwester, die in Kürze ALG II beantragen wird. Derzeit erhält Sie ALG I.
1. Meine Schwester besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert zwischen 200000-250000 Euro und einer Hypothek von 190000 Euro. Der Schuldendienst beträgt derzeit 1300 Euro pro Monat.
Ich nehme an diese Wohnung muss verkauft werden.
Innerhalb welcher Frist?
Muss Verkaufsaktivität in Form eines Maklervertrags nachgewiesen werden?
Der Schuldendienst übersteigt den ALG II Satz. Wer muss für den Schuldendienst aufkommen oder wie kann dieser finanziert werden?
2. Meine Eltern unterstützen meine Schwester derzeit mit einem monatlichen Betrag von über 1300 Euro. Muss diese Tatsache gemeldet werden? Verlangt die Sozialbehörde Kontoauszüge und kann dadurch auf diese Zahlungen aufmerksam werden? Kann dies dazu füren dass kein ALG II Anspruch besteht?
Reicht es aus die Zahlungen einzustellen?
Bitte geben Sie mir Empfehlungen wie meine Eltern vor finanziellen Zugriffen geschützt werden können.
MfG
Auftrag angenommen am 15.07.2011 11:30:52
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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