Auftrag geschrieben am 28.09.2011 08:14:31
ALG2 und selbstgenutztes Haus
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenIch besitze seit 4 Jahren ein Haus was noch nicht abgezahlt ist.
Als angemessen (Schonvermögen) gelten für 1-2 Persone 90m². Ich wohne allein und die Wohnfläche beträgt 108m². 9m² werden als Büro genutzt.
Wert des Hauses ca. 95.000 EUR. Für den Kredit sind noch 68.000 EUR abzuzahlen.
Nebenkosten Haus ca. 250 EUR und Zinsen Kredit 144 EUR.
Mein Frage, muss ich das Haus verkaufen?
Bitte nur antworten wenn Sie mit der Materie vertraut sind.
Für Ihre Ausführliche Antwort mit eventuellen vergleichbaren Urteilen bedanke ich mich im vorraus.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 28.09.2011 11:02:50
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne übernehme ich Ihren Auftrag.
Im Kern geht es darum, ob Ihre Immobilie als unangemessen betrachtet wird oder nicht.
Ich kann Sie bereits insowei beruhigen, dass Sie Ihre Immobilie nicht werden verkaufen müssen.
Ich melde mich bis spätestens Freitag mit ensprechenden Quellen bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken M.A.
Rechtsanwalt
geschrieben am 28.09.2011 11:02:50
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
Bewertungen: 131
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Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne übernehme ich Ihren Auftrag.
Im Kern geht es darum, ob Ihre Immobilie als unangemessen betrachtet wird oder nicht.
Ich kann Sie bereits insowei beruhigen, dass Sie Ihre Immobilie nicht werden verkaufen müssen.
Ich melde mich bis spätestens Freitag mit ensprechenden Quellen bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken M.A.
Rechtsanwalt
Auftrag angenommen am 28.09.2011 11:04:35
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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