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Auftrag geschrieben am 21.06.2011 18:03:42

Abfindung in Form einmaliger Rentensonderzahlung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommen
Seit einigen Monaten bin ich, 59 Jahre krankgeschrieben und vorraussichtlich werde ich dies auch noch längere Zeit bleiben. Mein Arbeitgeber will droht mir nun mit Kündigung, wenn ich nicht einem Aufhebungsvertrag unterschreiber. Diesen will er mit einer einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 3500 Euro in meine gesetzliche Rente versüssen, um mein Rentenkonto aufzustocken. Ich bin zu über 50% schwerbehindert und seit 16 Jahren in der Firma, in der über 400 Mitarbeiter arbeiten. Kann mir einfach so gekündigt werden? Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitsamt? Muss ich noch etwas beachten bei der Rentensonderzahlung? Verlängert sich die Zeit meines Anspruches auf Arbeitslosengeld durch meine Krankschreibung? Kann das Arbeitsamt mich in die Zwangsrente schicken?


Auftrag angenommen am 21.06.2011 18:16:17
Rechtsanwalt Jan Wilking
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