Auftrag geschrieben am 29.11.2010 14:06:44
Abfindungsforderung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenbitte nehmen sie den Auftrag nur dann an, wenn Ihnen eine Beantwortung bis spätestens Mittwoch den 01.12.10 möglich ist.Die ist ungemein wichtig, da sonst die Antwort eventuell nichts mehr nützt*
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin 31 Jahre alt ohne Kinder nicht verheiratet. Aufgrund meines seit 1991 bestehenden Diabetes mellitus Typ 1 besitze ich einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50. Seit Februar 2009 bin ich in unbefristeter Anstellung bei einem Unternehmen am Standort Nähe Ulm, das Tochterfirma eines Konzerns bei Frankfurt ist.
Am 17.11.10 wurde eine Besprechung angesetzt mit den Vicepräsidenten des Mutterkonzerns, in denen die neuen Berichtsstrukturen vorgestellt werden sollten.
Völlig unerwartet gab es bei diesem Termin Einzelgespräche, in denen mitgeteilt wurde, dass 28 Mitarbeiter aus 3 Unterabteilungen die Möglichkeit haben, "ihre" Stellen in Frankfurt (ca. 350 km Entfernung) ab 01.April anzunehmen (das Wort Verlagerung wurde nie genannt).
Auf Nachfrage wurde erklärt, dass die Abteilungen ab dem 01.04.2010 beim Tochterkonzern bei Ulm nicht mehr existieren sollen.
In den Gesprächen wurde erheblicher Druck ausgeübt und die Fragen zu Alternativen- insbesondere die Frage, was passiert, wenn man nicht mitgehen kann, wurde nicht beantwortet.
Der Betriebsrat wurde nicht informiert. Auf Nachfrage des Betriebsrats beim Vorstand des Mutterkonzerns handelte es sich ausschließlich um Sondierungsgespräche).
Am 23.11.10 hatte ich dann einen neuen Arbeitsvertrag im Briefkasten. Nun fordert mein Arbeitgeber mich auf, bis Ende dieser Woche den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Mein alter Vertrag wurde damals mit der Tochterfirma geschlossen und beinhaltet auch den Passus: „Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, auch eine andere adäquate, ihren Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit im Betrieb des Arbeitgebers nach näherer Unterweisung der Geschäftsleitung zu übernehmen".
Im neuen Anstellungsvertrag erhalte ich
> rund 12% mehr Gehalt, es gibt jedoch keine Stellenbeschreibung oder genaue Definition meines neuen Aufgabengebietes. Die neuen Zuständigkeiten werden erst nach der Unterschrift bekannt geben.
Aus diesen Gründen, aus familiären Gründen und nicht zuletzt durch meine gesundheitliche Situation (Stress hat deutliche negative Auswirkungen auf die Blutzuckereinstellung) kann und will ich nicht nach Frankfurt wechseln.
Leider bietet mein Arbeitgeber keine Alternative bei Nichtunterschreiben des Anstellungsvertrags. Er lässt nur anmerken, dass derjenige, der nicht unterschreibt, vorraussichtlich gekündigt wird. Hier würde mich nun mein bestes Vorgehen zum Erhalt einer Abfindung interessieren. Eine gleichwertige Stelle in den noch vorhanden Bereichen/ Abteilungen zu finden wird sehr schwer bis unmöglich, da meine Stelle wissenschaftlich ist und ein Studium
vorraussetzt. Die noch vorhanden Abteilungen sind aber in erster Linie kaufmännisch. Desweitern bedingt durch meine Schwerbeinderung und aber auch durch meine berufliche Ausrichtung wird es sehr schwer, schnell etwas Gleichwertiges zu finden. Auch sollte noch erwähnt werden, das es keinen Sozialpan geben wird lt. den Zuständigen.
Wie gehe ich nun am besten vor um eine
möglichst hohe Abfindung zu bekommen? Wie müsste die Formulierung sein( Kündigung, Aufhebung....). Ist es vielleicht
möglich zu definieren wie hoch die Abfindung sein kann, aufgrund von Erfahrungswerten in Monatsgehälter? Mir wird sehr oft erklärt, das bedingt durch meine Behinderung die Abfindung
deutlich höher ausfallen würde. Ist dies richtig?
Ich bedanke mich im Vorraus
Gruß
Schmidt
Auftrag angenommen am 29.11.2010 14:12:20
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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