Auftrag geschrieben am 28.01.2010 09:34:50
Abgaben zur Berufsgenossenschaft
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Status: angenommenGuten Tag,
mein Anliegen ist folgendes:
Ich habe im Nov. 2003 (Einzelperson ) eine Fa. Gartenpflege gegründet und bin als Einziger in der Gartenpflege
tätig (2003 erfolgte keinerlei Umsatz - Lohnsumme ). Ich wurde der Berufsgenossenschaft
Garten- und Landschaftsbau zugeordnet.Ich bekam einen Veranlagungsbescheid/Beitragsrechnung und diese überwies
ich. Ende 2004 änderte sich meine Geschäftsidee durch einen Zufall, in dem von mir eine andere Dienstleistung
erwartet wurde, im Außen-Reingungsbereich 80 % ( kein Gebäude )- die ich mit Aushilfsbeschäftigten ( 95 % ) erledige - jetzt beträgt
diese Dienstleistung 99 % meines Umsatzes und wird zu 100 % von ca. 100 Aushilfsbeschäftigten (Außenreinigung )durchgeführt.
Ich habe alle Aushilfslöhne über die ehemaligen Bundesknappschaft versteuert( jetzt Seekasse )
und auch bezahlt und auch eine Betriebsprüfung, in diesem Bereich, hat ergeben, dass alle Abgaben und Meldungen,
die ganze Arbeitsweise und Aufbewahrung der Unterlagen korrekt waren. Im übrigen habe ich dies zusammen mit einem
Steuerberater/Wirtschaftsprüferbüro getan.
Jetzt meinte ein Bekannter, dass auch die Aushilfsbeschäftigten der Gartenbau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen,
obwohl ich ja diese Abgaben an die Bundesknappschaft bezahlt habe und obwohl diese gar nicht im Gartenbau tätig sind.
Wie soll ich mich jetzt Verhalten und was kommt auf mich zu ?
Vor 10 Tagen habe ich den Meldebogen für das Jahr 2009 der Berufsgenossenschaft erhalten und noch nicht erledigt,da ich
zur Beantwortung ja 6 Wochen Zeit habe.
Ich melde jetzt der Berufsgenossenschaft meine Lohnsumme aus dem Jahr 2009 ca. 100.000,-- € damit meine Aushilfsbeschäftigten
angemeldet sind und müssen diese dort überhaupt angemeldet werden ? (Sozialabgaben ja bereits an die Bundesknappschaft bezahlt )
Ich warte ab, ob die Berufsgenossenschaft die Jahre rückwirkend auch noch anfordert ? Gibt es hier eine Verjährungsfrist ?
Und was kommt finanziel auf mich zu ? Meine Aushilfsbeschäftigten arbeiten im Monat zwischen 2,o und 4,o Stunden
( je nachdem wie schnell oder Gewissenhaft ein Mitarbeiter ist )und bekommen zwischen 9,oo und 12, oo € pro Stunde netto
dies betrifft ca.75 % meiner Aushilfen. Die restlichen haben eine Arbeitszeit zwischen 4,o und max. 6 bis 8,o Stunden
pro Monat.
Für eine gute, verständliche und auch schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Auftrag angenommen am 28.01.2010 10:27:41
Rechtsanwalt Cord Hendrik Schröder
Am Planetarium 14, 07743 Jena, Tel: 0364187670, Fax: 03641876779
Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht
Bewertungen: 34
Am Planetarium 14, 07743 Jena, Tel: 0364187670, Fax: 03641876779
Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht
Bewertungen: 34
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie

