Aufgrund eines sehr schmerzhaften Rückenleidens wurde ich im letzten Sommer bis einschließlich Dezember 2010 krank geschrieben. Sämtliche in dieser Zeit erfolgten diagnostischen und therapeutischen Ansätze brachten für mich weder eine klare Diagnosestellung noch tatsächliche Linderung. Zeitgleich mit der Erkrankung hatte ich unglücklicherweise betriebsbedingt auch meine Anstellung verloren. Aufgrund dieser Tatsache wurde ich nun von meiner KV zum medizin. Dienst bestellt mit der Begründung man wolle mir eine bessere medizinische Behandlung ermöglichen. Die Begutachtung durch den medizin. Dienst hatte für mich zur Folge, dass man mir mit sofortiger Wirkung die Krankengeldzahlung verweigerte mit der Begründung ich könne dann ja in Zukunft eine andere Tätigkeit als bisher verrichten. (keine die ich gelernt habe!!!) Während 25 Jahren Berufstätigkeit und Zugehörigekeit zur gleichen KV hatte ich zuvor niemals Krankengeld in Anspruch genommen und war auch niemals über einen längeren Zeitraum krank geschrieben. Es wurden zudem von mir auch recht ordentliche Beiträge gezahlt. Teilweise hätte ich mich privat versichern können. Welche Handhabe habe ich noch in diesem Fall? Aufgrund der verweigerten Krankengeldzahlung habe ich mich dann sofort wieder arbeitslos gemeldet, hatte aber nur noch kurze Zeit einen Anspruch auf ALG1. Meine Beschwerden haben sich seitdem nicht gebessert und aufgrund der verordneten Medikation traten erst im Anschluss gravierende Nebenwirkungen auf, die zum vollständigen Absetzen aller Medikamente führten. Zusätzlich haben die Beschwerden möglicherweise auch eine andere Diagnose als zunächst angenommen wurde. Kann ich aufgrunddessen möglicherweise doch noch mit einem Widerspruch gegen die Entscheidung der KV vorgehen? Was muss ich tun? Ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand noch möglich oder gibt es nur den Klageweg vor dem Sozialgericht? Gegen das ursprüngliche Gutachten der KV hatte ich zwar Widerspruch eingelegt, aber diesen nicht ausführlich begründet.