Auftrag geschrieben am 28.03.2009 14:00:55
Abmahnung Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Ebay Shop
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Status: angenommenBetreibe einen kleinen Ebay Shop (ca.100 Artikel,Kleingewerbe angemeldet)
habe eine durch einen Mitbewerber eine Abmahnung (Einschreiben,Rückschein)
bezüglich Widerrufsrecht bekommen.
Es wäre festgestellt worden dass im Rahmen der von mir unterhaltenen Seite bei einzelnen Artikeln (zb.Art. Nr. 370100601708) rechtlich vorgesehene Inhalte fehlen bzw.falsch dargestellt werden.
Nun soll ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen,eine Vollmacht liegt dem Schreiben auch bei.
Da ich feststellen musste das ich bei überarbeiten der Auktionen wohl welche ausgelassen habe und dort noch eine alte Widerrufsbelehrung erscheint bitte ich um überprüfung ob die abmahnung rechtens ist. Das Aktuelle Amtsmuster der Widerrufsbelehrung befindet sich zusätzlich auf meiner mich Seite,seit mehreren Monaten
Folgender Text:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
xxx
(komplette Adresse,email)
Geschäftsführer: xxx
Adresse
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Kontakt:
Tel. xxx
Email: xxx
Ende der Widerrufsbelehrung
Der Gegenstandswert des Streitwertes wurde auf 18.000 Eur beziffert,
die Kosten die ich nun tragen soll belaufen sich auch 961,28 Euro
Fristsetzung 08.04.2008
bitte nun um Überprüfung ob die Abmahnung rechtens ist und ggf. durch Ihre Hilfe die Senkung der Kosten
Auftrag angenommen am 28.03.2009 14:15:22
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 396
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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