Auftrag geschrieben am 03.04.2011 18:30:18
Abmahnung aufgrund gewerblichen Handelns als Privatmann
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Status: angenommenich habe vor wenigen Tagen eine Abmahnung erhalten, da ich augenscheinlich die Grenze zum Gewerblichen bei der Internetauktionsplattform eBay überschritten habe.
Diesen Verstoß gebe ich nach Prüfung zu und bin auch bereit die Verkäufe zu unterlassen. Ich habe bei eBay in rund 20 Auktionen im Monat gebrauchte Artikel der gleichen Kategorie verkauft, bin aber davon ausgegangen, dass der gewerbliche Handel erst bei 100 Transaktionen im Monat beginnt. Wie dem auch sei, habe ich nun eine Unterlassungserklärung von dem Anwalt eines gewerblichen Händlers bekommen und würde diese auch unterzeichnen.
Ich will jedoch vor Unterzeichnung absolute Klarheit darüber haben, was dies für mich bedeutet oder ob eine Umformulierung der Unterlassungserklärung gegebenenfalls notwendig ist.
Insbesondere beschäftigen mich die Fragen:
- Was genau unterschreibe ich und für welchen Zeitraum? Enthält die Erklärung für den Unterlassungsgläubiger die Möglichkeit eine Offenlegung der Geschäftsbilanzen zu fordern? (Zum Beispiel um weiteren Schadensersatz zu fordern?)
- Worauf muss ich in Zukunft achten? In dem Schreiben und der Unterlassungserklärung ist explizit nur die Rede von Fußmatten. Wie verhält es sich mit anderen Fahrzeugteilen?
- Ich möchte auch in Zukunft nicht als gewerblicher Händler bei eBay auftreten (im Moment bin ich Student und habe die Teile nebenbei verkauft, das hatte also nichts mit meiner beruflichen Zukunft zu tun). Vielmehr interessiert mich die Frage, was passiert, sollte ich nun ein anderes Teil aus meinem Fahrzeug veräußern wollen.
- Schließt diese Abmahnung/Unterlassungserklärung alle Auktionen/Verkäufe der Vergangenheit bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ein? Oder kann man trotz Zahlung und Erklärung weitere Abmahnungen erhalten u.U. sogar von ein und derselben Person? Ich habe den Verdacht, dass der Unterlassungsgläubiger weitere Testkäufe getätigt hat.
- Sehen Sie einen Spielraum bezüglich einer Minderung der Forderung?
Meine Aufgabe an Sie ist nun die Sichtung und Prüfung der Abmahnung, insbesondere der Unterlassungserklärung sowie die Beantwortung meiner oben gestellten Fragen.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Auftrag angenommen am 03.04.2011 18:38:49
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 297
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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