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Auftrag geschrieben am 18.06.2011 13:21:15

Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten.

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 80,00 | Status: angenommen
Vorweg: Bin bisschen mehr Text, aber ich denke von der Anforderung her einfach!!! Anbei finden Sie ein Worddokument und/oder ein PDF Dokument bei dem die Abmahnung niedergeschrieben wurde.
2,5 Wordseiten. Aber nicht vollgeschrieben sondern mit Nummerierung strukturiert und dann auch zusammengefasst.

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich habe vor 2 Tagen am gleichen Tag 3 Abmahnungen bekommen. Ich arbeite als Assistant Store Manager in einem Modeladen für Damenbekleidung. Dem voraus ging ein Brief der von einigen unseres Personals zu meiner Areamanagerin geschickt wurde. In diesem Beschwerdebrief wurden einige Anschuldigungen gegen mich und meiner direkten Chefin (Store Managerin) vorgebracht. (Sie hat exakt die gleichen Abmahnungen erhalten, sogar eine Mehr). Am 13.05.11 wurden wir mit „nur einigen" der Punkte die im Brief stehen, konfrontiert. Alle Anschuldigungen waren frei erfunden! Wir nehmen an, dass dieser Brief geschrieben wurde um meiner Chefin und mir eins auszuwischen, da wir 4 Mitarbeitern keine Ausnahmen erteilen wollten, dass sie immer samstags frei bekommen.
Als dann die Vorgesetzten von mir und meiner Chefin aus dem Hauptsitz in England kamen wurde uns schon durch die Blume gesagt, wenn einer der folgenden Punkte stimmen sollte, dann sieht es schlecht für uns aus (Kündigung). Leider sind folgende Punkte bzw. Abmahnung in English erstellt worden. Somit habe ich versucht, so genau wie möglich das ins Deutsche zu übersetzen. Denn ich möchte gegen diese Abmahnung vorgehen!
Zusätzliche Info: Meiner Chefin und mir wurde zu keinem Zeitpunkt der Beschwerdebrief gezeigt. Wir wurden nur mit ein paar Punkten konfrontiert. Also nicht einmal mit allen.

Meine Fragen:
1. Muss uns diese Abmahnung nicht in Deutsch gestellt werden?

2. Einige Punkte sind ohne Beweis unterstellt worden. Ist die Abmahnung dann überhaupt rechtens?

3. Man möchte mir und meiner Chefin den Beschwerdebrief nicht zeigen bzw. aushändigen. Wir möchte diesen Brief aber sehen, damit wir uns a) gegen ALLE Anschuldigungen wehren möchten und b) mir das wie Rufschädigung vorkommt und ich im Extremfall gegen diese Lügen der Mitarbeiter vorgehen möchte.
Haben wir ein Recht darauf diesen Brief zu sehen? Denn die Vorwürfe des Beschwerdebriefs wurden in diese Abmahnung eingebaut.

4. Ich habe gehört, dass wenn ein Punkt der Abmahnung sich als falsch herausstellt, die ganze Abmahnung damit nicht gültig ist bzw. wir mit Erfolg Widerspruch einlegen können?

5. Im Großen und Ganzen, ist diese Abmahnung wirklich rechtlich korrekt und würde einem Widerspruch standhalten? Um es neutraler zu formulieren: Wie hoch sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs?

Gruß


Auftrag angenommen am 18.06.2011 13:41:22
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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