Auftrag geschrieben am 04.05.2011 18:39:22
Abmahnung wegen Filesharing
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommenich habe gestern von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen und Partner eine Abmahnung bezüglich einer Verletzung des Urhberrechtes erhalten. Es wird mir vorgeworfen, zwei Musikdateien zum Download angeboten zu haben.
Die Kanzlei fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von mir sowie eine Zahlung in Höhe von 540€ als Vergleichsangebot.
Dem Brief beigelegt befand sich ebenfalls ein Beschluss des LG München. Dort wird ein Streitwert von 3000€ festgesetzt. Eine Vollmacht der Anwaltskanzlei im Auftrag der DigiRights Administration GmbH zu handeln, liegt ebenfalls bei.
Nach langem Lesen der Internetforen (auch bei einem vorherigen Mandanten Ihres Internetdienstes), habe ich erfahren, dass unter den § 97 a Abs. 2 UrhG festgelegten Vorraussetzungen der abmahnende Anwalt bei nicht evidenten Fällen nicht mehr als 100€ vom Abgemahnten verlangen kann.
Ich würde Sie nun bitten
Kontakt mit dem Gegner aufzunehmen, mit dem Ziel, die Angelegenheit abzuschliessen und keine Zahlung zu tätigen
oder
wenigstens sich auf den § 97 a Abs. 2 UrhG zu berufen und eine Zahlung von höchstens 100€ zu erzielen.
Alle benötigten Unterlagen und weitergehende Informationen erhalten Sie von mir umgehend nach Auftragsannahme.
Ich danke Ihnen bereits im Voraus sehr herzlich.
