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Auftrag geschrieben am 05.05.2010 19:24:53

Abmahnung wegen der Verbreitung urhebergeschützten Werkes, Unterlassungserklärung

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Status: angenommen
Wir haben am 23.4.2010 ein Schreiben (datiert auf den 19.4.2010) erhalten. Dieses stammt von einem Rechtsanwalt Steffan Auffenberg welche die E-m-s-new Media AG vertritt. Der Anwalt beschuldigt uns am 13.2.2010 um 13.00Uhr den Film der Greif- DVD Rip über das Peer-to-peer-Netzwerk ed2k unberechtigt abgeloadet zu haben. In diesem Schreiben fordert er uns dazu auf ein Vergleichsbetrag als Schadensersatzanspruch von 460,- Euro zu zahlen und eine straf bewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Unsere IP-Adresse soll in Folge eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahren (LG Köln 221 O 13/10) gegen unseren Provider mit der positiven Mitteilung das zur Tatzeit die IP-Adresse unseren Anschluss zugeordnet war. Wir haben dieses Schreiben ignoriert und sind der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen.
1.Da die angegebene IP um 2 Ziffern von unserer abweicht und wir den Film der Greif nicht auf unseren Rechner haben. Wir besitzen zwar die ed2k Software haben aber diesen Film niemals komplett heruntergeladen.
Heute ist ein weiteres Schreiben des Rechtsanwalt Auffenberg gekommen. Bezeichnet als letztes außergerichtliches Vergleichsangebot. Hierin werden wir erneut aufgefordert die Unterlassungserklärung zu unterschreiben 510,- Euro zu bezahlen und es weiterhin zu unterlassen den Film zum Upload bereitzustellen.
Unsere Frage ist jetzt: Wie wir weiter vorgehen sollen? Sollen wir zahlen? Sollen wir die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder sollen wir das Schreiben wieder ignorieren?


Auftrag angenommen am 05.05.2010 19:31:15
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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