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Auftrag geschrieben am 16.05.2010 18:44:30

Abmahnung wegen unerl. Verwertung geschützter Werke erhalten, Ziel: modifizierte UE,

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Status: angenommen
Guten Tag,
ich habe am Freitag ,den 13.05.2010 eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen erhalten. Konkret geht es um einen Titel des Künstlers „Bushido", der Bestandteil eines Samplers mit mehreren anderen Titeln (anderer Autoren) ist.

In der Abmahnung (siehe anbei) wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (Vordruck liegt bei) bis zum 25.05.2010 in Verbindung mit Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 350,00€ aufgefordert.

Gleichzeitig würde ich mich mit der Unterschrift dieser Erklärung zu einer Strafzahlung von 5001,00€ bei Zuwiderhandlung verpflichten.
Mit der Beauftragung eines Anwaltes möchte ich folgendes erreichen:

1. Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

2. Mögliche Streichung des Vergleichsbetrages.

3. Schutz vor weiteren Abmahnungen in dieser Form.

4. Abwicklung der gesamten Kommunikation mit der Anwaltskanzlei des Klägers soll über den beauftragten Anwalt erfolgen.

Telefonischer Kontakt für evtl. weitere Erklärungen ist erwünscht.



Auftrag angenommen am 16.05.2010 19:43:53
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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