Auftrag geschrieben am 14.06.2010 12:45:23
Abmahnung wegen unerl. Verwertung geschützter Werke erhalten, Ziel: modifizierte UE,
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Status: angenommenich hatte am Sa. 12.06.2010 eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Briefkasten. (in der Woche zuvor war ich im Urlaub) Konkret handelt es um einen Titel des Künstlers „The Disco Boys", der Bestandteil eines Samplers mit mehreren anderen Titeln (anderer Autoren) ist.
In der Abmahnung (siehe anbei) wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (Vordruck liegt bei) bis zum 15.06.2010 in Verbindung mit Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 450,00€ aufgefordert.
Bei Nichtbeachtung sollen gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden.
Mit der Beauftragung eines Anwaltes möchte ich folgendes erreichen:
1. Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
2. Streichung des Vergleichsbetrages.
3. Schutz vor weiteren Abmahnungen in dieser Form.
4. Abwicklung der gesamten Kommunikation mit der Anwaltskanzlei des Klägers soll über den beauftragten Anwalt erfolgen.
Telefonischer Kontakt für evtl. weitere Erklärungen ist erwünscht.
Auftrag angenommen am 14.06.2010 13:14:16
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 235
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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