Auftrag geschrieben am 02.07.2009 17:06:09
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützer Werke in Tauschbörsen
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: angenommenich habe von der Anwaltskanzlei "***** Rechtsanwälte" eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Internettauschbörsen bekommen nebst einer Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der mir vorgeworfene Tatbestand stimmt zumindest für den Teil, das ich dort Downloads gemacht habe, allerdings dachte ich, dass ich keine Uploads zugelassen hätte, zumal ich das entsprechende geschützte Werk nie vollständig runtergeladen hatte..
Die Abgabe der unterschriebenen Unterlassungserklärung (UE) soll sehr kurzfristig - 06.07.,12 Uhr - erfolgen. In dem Anschreiben heißt es am Ende, dass mit fristgerechtem Eingaben der unterzeichneten UE und Eingang der vollständigen Zahlung - 506 EUR Anwaltsgebühren und 450 EUR Schadensersatz - sämtliche Ansprüche der Mandantschaft in vollem Unfang erledigt sind.
Dies widerspricht m.E. dem Text der UE:
"Hiermit verpflichtet sich Hr. XYZ ggü. Firma ABC es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassunggläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insb. über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich ggü. Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden."
Da ich die Angelegenheit schnell aus der Welt schaffen möchte, will ich wissen, ob mit Unterschrift unter die UE und Zahlung der geforderten Summe zukünftige Forderungen ausgeschlossen werden können. Wenn eine Reduzierung der geforderten Summe im Bereich des möglichen liegt, wäre dies natürlich noch besser..
Vielen Dank im voraus.
PS: Upload des Schreibens hat trotz mehrfachen Versuchens nicht funktioniert, deshalb nun ohne.. Ich kann das Schreiben aber per E-Mail nachreichen..
Auftrag angenommen am 02.07.2009 17:16:14
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
Borussiastraße 112, 44149 Dortmund, Tel: 0231/ 96 78 77 77, Fax: 0231/ 96 78 77 78
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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