Auftrag geschrieben am 16.01.2009 17:33:30
Abtretung von Eigentümergrundschulden
Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommenIch habe jetzt die Scheidung eingereicht. Mein Mann behauptet, er habe in der Zwischenzeit einen Kredit von jemandem (keine Bank) über die volle Höhe der Briefe bekommen (völlige Überschuldung des Hauses und meiner Person). Er weigert sich jedoch nähere Angaben dazu zu machen und benutzt jetzt diese GBS, um mich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zum Unterhaltsverzicht (BetreuungsU.) und Zugewinnverzicht zu nötigen. Erst dann wird er die Briefe löschen lassen.
Frage: Sind die Notarverträge 1-3 sittenwidrig in Ihrer Gesamtheit (ich war und bin durch Sie finanziell völlig überfordert), besteht Aussicht darauf, sie anfechten zu können? Hafte ich für die ohne mein Wissen weitergegebenen GSB persönlich? Kann der Notar wegen Verletzung der Aufklärungspflicht in Regress genommen werden? Musste die Abtretung in das Grundbuch eingetragen werden, oder ist sie auch so gültig? Wie soll ich mich verhalten bzgl. des Scheidungsfolgenvertrages?
Auftrag angenommen am 16.01.2009 18:47:56
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 581
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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