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Auftrag geschrieben am 12.06.2011 04:12:22

Abwicklung / Beantwortung Schadensmeldung bei Vollkaskounfall Fahrer unter 23 Jahre

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommen
Guten Tag.
Es geht um folgenden Sachverhalt.
Vollkasko Versicherungsfall mit Fahrer (21 Jahre) der unterhalb des Vertragsalters ( 23 oder älter) liegt.
Kurze Erklärung:
Meine Freundin (21) hat mein Auto während ich im Urlaub war benutzt und einen Totalschaden verursacht. Laut Vollkaskoversicherung darf das Auto von Fahrzeugführern ab dem Alter von 23 Jahren gefahren werden.
Meine Freundin und Ihre Familie sind sehr kooperativ und würden die Summe welche die Versicherung ausbezahlt aufstocken um mir ein neues ( gebrauchtes) Auto zu kaufen. Mir ist sehr wohl klar das ich auch mit Anwalt nicht um eine „Vertragsstrafe" herumkomme.Es handelte sich bei dem Unfall um einen Fahrfehler. Führerschein vorhanden+ kein Handy + kein Alkohol + keine sonstigen Dinge welche „Fahrlässigkeit" vermuten lassen könnten. TÜV + Autoreifenprofiltiefe war ebenfalls optimal . Der Unfall wurde natürlich von der Polizei aufgenommen. Es gab außer einem geringen Flurschaden keine anderen Schäden.
Es geht mir um die korrekt Formulierung folgender zwei Fragen welche in der Schadensmeldung von der (Vollkasko)Versicherung stand:
1.) „ Wer hat Ihr Fahrzeug gefahren und war es dieser Person erlaubt ihr Fahrzeug zu führen?".
2.) Schildern sie den Unfallhergang mit einer Skizze.

Erklärung zu Frage 1:
Ich bin mir bei der beantwortung dieser Frage unsicher. Sage ich das es der Unfallverursacherin erlaubt war das Fahrzeug zu führen wirft mir die Versichrung evt. Vorsatz oder Leichtsinnigkeit vor und weigert sich zu zahlen. Sage ich ich habe der Unfallverursacherin verboten zu fahren fordert die Versicherung evt Regress bei der Unfallverursacherin was natürlich auch nicht in meinem Sinne ist, da die Unfallverursacherin und Ihre Eltern wirklich sehr kooperativ sind.
Sie ist mein Auto wirklich nie gefahren. Es war nur eine Ausnahmesituation. Ich war im Urlaub ( was denke ich gut ist) habe auhc noch sämtliche Flugscheine. Was schlecht ist, ist die Tatsache das meine Freundin auf dem Weg zur Arbeit war ( was sie auch bei der Polizei gesagt hat und was denke ich schlecht ist, weil es eine gewissen regelmässigkeit vermuten lässt).

Erklärung zur Frage 2:
Gerade Straße: Tempo Limit 100 kmh. Meine Freundin hatte laut Ihrer Aussage eine Geschwindigkeit von etwas mehr wie 70 kmh zum Unfallzeitpunkt bei erlaubten 100 kmh (500 m vor der Unfallstelle wurde gerade Tempo 70 aufgehoben und sie hat 70 kmh auch nach Aufhebung von Tempo 70 auf Tempo 100 nicht erhöht), keine Handybenutzung ( auch nachweislich durch Handyrechnung belegbar), keine Ipod Benutzung, keine Drogen-Rauschmittel).
Rechter Reifen kommt von der Straßennarbe ab und das Fahrzeug zieht nach rechts.

Fahrzeug wird auf 7500 Euro geschätzt. Wrack ist 2400 Euro wert. Bekommen also von der Versicherung 7500 Euro abzüglich Selbstbeteiligung sowie vermutlich abzüglich einer Vertragsstrafzahlung.
Evt kann diese Strafzahlung durch eine gute sinnvolle formulierung von Frage Nummer 1 umgangen werden. Am wichtigsten ist jedoch das die Versicherung kein Regress an die Fahrerin stellen. Das sollte durch ihre Beantwortung der Frage auch sichergestellt / das Risiko ( wenn überhaupt eins vorhanden sein sollte) abgeschwächt werden.
Alle anderen Fragen in dem Vertrag sind Fragen welche nur zum Ankreuzen sind.
Sie erhalten nach Erfolgreicher Annahme den Versicherungsvertrag + Versicherungsfragebogen. Die zwei Fragen würde ich auf einem gesonderten Blatt an den Fragebogen an die Versicherung senden.
Sollten Rückfragen zum Unfallhergang entstehen und es wäre evt .ein fünfminütiges Gespräch mit der Unfallverursacherin nötig würde ich Telefonnummer bereitstellen von der Unfallverursacherin.
Besten Dank für Ihre Mühen sollten Fragen aufkommen werde ich Sie Ihnen natürlich gerne beantworten.
Gruß