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Auftrag geschrieben am 06.02.2011 22:56:28

Abwrackprämie durch fehlerhafte Abwicklung nicht erteilt

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen
Der Sachverhalt

Am 1.8.2009 habe ich ein Neufahrzeug beim Autohaus P bestellt. Das alte Fahrzeug, dass am 21.12.2000 erstmalig auf mich zugelassen wurde, habe ich dem Autohaus P übergeben, wo es bis zu seiner Verwertung angemeldet untergestellt war. Der Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie wurde gestellt. Das Autohaus hat das Fahrzeug dem Autoverwertungsbetrieb H dann übergeben. Das Datum auf dem Verwertungsnachweis ist der 17.12.2009, also vor Ablauf der 9 Jahresfrist.

Der Zuwendungsbescheid für die Umweltprämie wurde folglich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aufgehoben, da das Fahrzeug nicht mindestens 9 Jahre alt war. Dem Bescheid habe ich auf Anraten des Autohauses P mit einem Schreiben des Verwerters am 11.2.2010 widersprochen. Hierin bestätigt der Verwerter, dass das Datum auf dem Verwertungsnachweis versehentlich falsch ausgefüllt worden ist. Das Fahrzeug wurde der Verwertung erst am 23.12.2009 zugeführt.

Mein Widerspruch ist nun mit Schreiben vom 3.2.2011 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zurückgewiesen worden. Entscheidend für die Zuwendung sei das Datum auf dem Verwertungsnachweis. Der Fehler bei der Datierung wird vom Bundesamt also nicht anerkannt.

Fragestellung an den Anwalt:

1. Gegen welche Partei soll Klage erhoben werden:

- Klage gegen den Widerspruchsbescheid, da die fehlerhafte Datierung
nicht anerkannt wurde. (Einspruchsfrist)
- Klage gegen das Autohaus, das durch eine eventuell zu frühe Zuführung
an den Verwerter oder das Versäumnis das Datum zu überprüfen und dadurch
die Ablehnung verursacht hat.
- Klage gegen den Verwerter, der das Zugangsdatum fehlerhaft ausgefüllt hat.

2. Wo ist dann der jeweilige Gerichstsort.

3. Sind persönliche Besuche beim Anwalt erforderlich?

4. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten einer Klage ein?



Auftrag angenommen am 06.02.2011 23:20:20
Rechtsanwalt Robert Weber
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