Auftrag geschrieben am 09.12.2009 23:44:26
Äußerung zu einer Strafanzeige wegen Betrugs
Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommensehr geehrte Rechtsanwälte,
gegen mich wurde Strafanzeige wegen Betrugs gestellt.
Vorab wie es dazu kam:
Ich hatte ein Iphone 3gs 32gb im Internet für 360 Euro erworben. Ich entschied mich das Iphone weiterzuverkaufen und stellte es bei Ebay zum Kauf ein (Sofortkauf 660 Euro). Dazu muss ich sagen, dass ich das Iphone zu der Zeit des Verkaufs bei Ebay noch nicht erhalten hatte, aber da ich es ja bezahlt und der Verkäufer mir sagte, dass er das Iphone verschickt hatte, ging ich davon aus es auch zu bekommen. Natürlich bekam ich das Iphone bis heute nicht. Der Käufer meines angebotene Iphone mahnte mich über seinen Anwalt mehrmals an. Mir war es nicht möglich soviel Geld aufeinmal an den Herrn zurück zuzahlen und überwies ihm schon mehr als die hälfte (500 Euro) als Ausgleich für das nicht gelieferte Smartphone und natürlich auch, um eine Anzeige zu umgehen. Angezeit er mich nun trotzdem. Schussendlich geht es nun noch um einen Streitwert von 160 Euro.
Mein Anliegen nun an Sie. Ich musste letzte Woche bei der Polizei vorsprechen, was ich auch getan habe. Jetzt ist es so, dass es mir freistand mich persönlich zu dieser Sache zu äußern oder über einen Rechtsanwalt. Ich entschied mich für den Anwalt. Ich brauche dringend eine Äußerung von einem Ra. Die Frist der Äußerung endet am 14.12.09. Ich hatte in letzten Tage mehrere Anfragen an Rechtsanwälte in meiner Umgebung gestellt, doch nie eine positive Anwort bekommen.
Über einen Anwalt, der sich der Sache schnellstmöglich annimmt wäre ich froh.
Die Tagebuchnummer die ich von der Polizei erhalten habe, werde ich Ihnen dann auch mitteilen, für eine detaillierte Sachlage.
Mit freundlichen Grüßen
Auftrag angenommen am 09.12.2009 23:52:42
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 79
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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