Auftrag geschrieben am 19.03.2010 21:29:11Betreff: Akteneinsicht und Einleitung/Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
Rechtsgebiet: Internetauktionen
Einsatz: € 60,00
Status: angenommen
Ich hatte einen eBay-Fall eröffnet, aber keine Stellungnahme erhalten, und per Einschreiben/Rückschein eine Zahlungsaufforderung bzw. die Rücknahme gefordert, dieses aber ungeöffnet zurückerhalten. Gleichzeitig hatte ich der Polizei einen Hinweis gegeben um Informationen über die Herkunft des Laptops zu bekommen.
Als eBay den Account sperrte, hat der Verkäufer wider Erwarten auf eine eMail geantwortet, der ich mein Einschreiben/Rückschein als PDF beigefügt hatte - und inhaltlich Stellung bezogen. Nach Diskussion war eigentlich eine Einigung zustandegekommen. Da aber trotz Nachfrage keine Überweisung der vereinbarten Ausgleichszahlung erfolgte und die Polizei "Warenbetrug" unterstellte, habe ich eine Strafanzeige gestellt.
Nach Vorladung durch die Polizei hatte ich die Rücknahme des Laptops verlangt, der Verkäufer wünscht aber keinen Kontakt mehr.
Ich habe nun von der Staatsanwaltschaft einen Bescheid erhalten, dass gemäß § 154 d StPO die Untersuchung für 6 Monate ausgesetzt wird, bis "die Streitfrage von den dazu berufenen Fachgerichten beantwortet worden ist."
Nun meine Anliegen:
Zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens sollte kurzfristig meine (noch zu aktualisierende) Forderung von anwaltlicher Seite vorgetragen werden. Vielleicht hilft dies ja schon/doch?
Ich hätte gerne Einsicht in die Ausagen des Verkäufers im Strafverfahren.
Meine Forderung soll durchgesetzt und unter Umständen gerichtlich vertreten werden.
Auftrag angenommen am 19.03.2010 21:32:38
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10, 07749 Jena, Tel: 03641801257, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 267
Brändströmstraße 10, 07749 Jena, Tel: 03641801257, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 267
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.



~104531.jpg)







