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Auftrag geschrieben am 06.10.2009 17:12:29

Anfrage Bankrecht

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Status: angenommen
Mit Zusage vom 30.12.1993 wurde mir ein Immobiliendarlehen für eine 1 Zimmerwohnung in Höhe von 48.000.- DM gewährt (Immobilienkauf Haustürgeschäft, Darlehen ohne Widerrufsrecht). Am 11.10.1993 wurde dieses Darlehen seitens der Bank gekündigt. Am 23.04.2002 wurde von der Bank die Zwangsversteigerung der Wohnung (Verkehrswert 9.000.- Euro) beantragt. Mehrere Termine waren ergebnislos. Ende 2005 wurde die Wohnung für 9.535.- Euro von einem Käufer ersteigert. Der Ersteher der Wohnung hat lediglich die Sicherheitsleistung erbracht, sodass eine erneute Versteigerung wieder anstand.
Obwohl ich bis zum heutigen Tage über 20.000.- Euro (einschl. 2 abgetretener lebensversicherungen) bezahlt habe, will die Bank noch 22.000.- Euro Restsumme und bietet mir jetzt einen Vergleich von 11.000.- Euro an. Laut meinen Berechnungen dürften höchstens noch ca. 6.000.- Euro Forderung anstehen.

Die Bank hat nach meiner Recherche von 1998 bis 2000 ca. 7,5% Verzugszinsen berechnet (vor 1998 habe ich keine Aufstellung). Von Jan. 2001 bis 25.09.2009 habe ich eine Forderungsaufstellung. Darin sind an Zinsen gefordert: 01.01.2001 bis 31.12.2002 = 5% über BZS, ab 01.01.2003 bis heute = 2,5% über BSZ.

Statt des ZV-Erlöses wurde meinem Konto im Jan. 2006 lediglich die Sicherheitsleistung des Erstehers abzgl. der Kosten gutgeschrieben. Am 28.07.2009 wurde das Konto mit 702,81 Euro für "Kosten Terminswahrnehmung ZV 8K40/06" (vermutl. Aktenzeichen des Ersteigerers) belastet.

Meine Fragen:
1. Laut BGB a.F. war der Verzugszins 4%, wie lange hätte die Bank nur 4% nehmen dürfen (Rechtsüberleitung?)?
2. Hätte die Bank nicht den Erlös aus der Versteigerung dem Konto gutschreiben müssen, obwohl der Ersteigerer nicht bezahlt hat?

(Die Frage Haustürgeschäft und nicht zugestandenes Widerrufsrecht werde ich separat ansprechen)

Mit freundlichen Grüßen



Auftrag angenommen am 06.10.2009 17:17:49
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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