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Auftrag geschrieben am 02.04.2010 13:25:06

Anfrage

Rechtsgebiet: Reiserecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben im Sommer 2009 bei einem Reiseveranstalter eine zweiwöchige Reise die Türkei gebucht. Das Hotel sollte laut Auftragsbestätigung ein 4-Sterne Hotel sein.

Nach Ankunft im Hotel haben wir gesehen, dass es sich um ein marodes bzw.veraltetes Hotel handelt, dass in keinster Weise einem 4-Sterne Hotel entspricht. Während unserem 4 tägigen Aufenthalt dort haben wir diverse Bilder und Videoaufzeichnungen gemacht und diese tel. der Reiseleitung mitgeteilt, sowie nach Ankunft in Deutschland umgehend schriftlich beim Veranstalter reklamiert. Seit September 2009 hat sich der Veranstalter dazu nicht geäußert.

Wir (4 EW und 3 Kinder) fordern für die 4 Tage eine Entschädigung von ca. 2100€. Nach den 4 Tagen konnten wir eine Umbuchung in ein 4-Sterne Hotel erzwingen. (siehe Anhang pdf-Datei)

Meine Frage an den Anwalt: Können wir mit dem vorhandenen Beweismaterial (Digitalbilder, kleinere Videoaufzeichnung, Schilderungen an die tel. Reiseleitung) unsere Schadensersatzforderungen in Höhe von ca.€2100 außergerichtlich oder gerichtlich (Gerichtskosten?) durchsetzen?





Auftrag angenommen am 03.04.2010 07:37:17
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
Kaufrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherung, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
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