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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 25.09.2009 10:06:38

Angebotseinholung

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommen
Freundlichen Guten Tag!


Sachverhalt
Für eine Bauleistung ( Wert ca. 2000 € ) holt die Hausverwaltung der Wohnungseigentümer ein Angebot einer Fachfirma ein. Um Gegenangebote zu erhalten , wird der Angebotstext komplett kopiert unter Fortlassung der Anbieterdaten , d.h. Firmenkopf und Preise werden offengelassen und der kopierte Angebotstext als Leistungsverzeichnis für andere Firmen benutzt.

Frage: Ist ein solches Gebaren zulässig .

Danke



Auftrag angenommen am 25.09.2009 10:22:03
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 768

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