Auftrag geschrieben am 21.08.2010 01:09:41
Anhängige Klage vor Gericht - anwaltliche Vertretung erbeten
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Status: angenommen-- Einsatz geändert am 21.08.2010 01:24:08
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 21.08.2010 01:29:25
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich nehme an, Ihr Einsatz ist nicht als Zugabe zu den gesetzlichen Gebühren zu verstehen.
Im gerichtlichen Verfahren ist eine Vergütung, die niedriger ist als die gesetzliche, unzulässig.
Gesetzlich würden hier mindestens 276,68 Euro inkl. MwSt. anfallen.
Ich schlage vor, Sie wenden sich direkt an einen Hamburger Kollegen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Safadi
geschrieben am 21.08.2010 01:29:25
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
Schloßstr. 41a, 12165 Berlin, Tel: 030 555 760-321, Fax: -329
Strafrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 145
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Sehr geehrter Ratsuchender,
ich nehme an, Ihr Einsatz ist nicht als Zugabe zu den gesetzlichen Gebühren zu verstehen.
Im gerichtlichen Verfahren ist eine Vergütung, die niedriger ist als die gesetzliche, unzulässig.
Gesetzlich würden hier mindestens 276,68 Euro inkl. MwSt. anfallen.
Ich schlage vor, Sie wenden sich direkt an einen Hamburger Kollegen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Safadi
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 21.08.2010 01:59:01
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte beachten Sie, daß in gerichtlichen Angelegenheiten keine Vergütung vereibart werden darf, die niedriger als die gesetzliche Vergütung ist (vgl. § 4 Abs. 1 RVG). Diese beträgt bei einem Streitwert von 1.000 € mindestens 276,68 €, so daß Sie Ihren Einsatz entsprechend erhöhen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt
geschrieben am 21.08.2010 01:59:01
Rechtsanwalt Peter Trettin
Trentelgasse 2, 45127 Essen, Tel: 0201 946299-30, Fax: 0201 946299-31
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 125
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Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte beachten Sie, daß in gerichtlichen Angelegenheiten keine Vergütung vereibart werden darf, die niedriger als die gesetzliche Vergütung ist (vgl. § 4 Abs. 1 RVG). Diese beträgt bei einem Streitwert von 1.000 € mindestens 276,68 €, so daß Sie Ihren Einsatz entsprechend erhöhen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt


