Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
339897
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 07.11.2009 16:02:51

Anmelden einer Wort-Bildmarke durch den Rechtsanwalt

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Status: Geschlossen
Es soll durch den Rechtsanwalt eine Wort Bildmarke beim
Deutschen Patent und Markenamt eingetragen werden.
Vorab soll durch den RA geprüft werden, ob die einzutragende Marke mit bereits bestehenden kollidiert (intensive Markenrecherche)oder ob
es sonstige Probleme gibt. Nach erfolgreicher Prüfung (ohne Konflikte)
soll die Wort Bildmarke durch den Rechtsanwalt beim Patent und Markenamt in dem beschleunigten Verfahren angemeldet werden und SCHRIFTLICH bestätigt werden, das die Markenrecherche durchgeführt wurde und es zu keinen Kollisionen und/ oder Problemen gekommen ist.

Die Kosten für die reine Anmeldung beim Patent und Markenamt
betragen:

EUR 300.- für die Anmeldung einer Wort Bildmarke bis zu 3 Klassen
EUR 200.- für das beschleunigte Verfahren.

Gesamtsumme: EUR 500.-

Die hier angebotene Gesamtsumme bei Auftragsannahme (EUR 850.-) beinhalten also bereits die o.g. Gebühren für die beschleunigte Anmeldung der Marke.

Aufteilung:
EUR 500.- Kosten Markenanmdelung gesamt
EUR 350.- Kosten Rechtsanwalt

Gesamtsumme: EUR 850.-

Der Rechtsanwalt soll also ALLE anfallenden Tätigkeiten übernehmen die für die Anmeldung erforderlich ist.

Die Wort-Bildmarke soll in den Klassen 35,38 und 42 eingetragen werden.

Das Muster der Wort Bildmarke ist als Angang vorab als Datei angehängt.



Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 07.11.2009 18:28:22
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575


Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage ist völlig inakzeptabel. Die von Ihnen gewünschte intensive Markenrecherche ist ebenfalls mit Kosten verbunden.

Die anwaltliche Vergütung in Höhe von EUR 350,00 ist darüber hinaus nicht angemessen.
Kein seriöser Kollege wird sich hier Ihrem Auftrag annehmen.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 07.11.2009 18:28:23
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575


Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage ist völlig inakzeptabel. Die von Ihnen gewünschte intensive Markenrecherche ist ebenfalls mit Kosten verbunden.

Die anwaltliche Vergütung in Höhe von EUR 350,00 ist darüber hinaus nicht angemessen.
Kein seriöser Kollege wird sich hier Ihrem Auftrag annehmen.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de: