Auftrag geschrieben am 08.12.2011 16:39:40
Anmietung Wohnmobil: Größe entspricht nicht den Vereinbarungen
Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenfür unseren USA-Urlaub im August dieses Jahres wurde von uns ein Wohnmobil bei der camperboerse (Marke der DER Tour GmbH&Co KG) gebucht.
Da wir insgesamt 6 Personen sind, benötigten wir ein entsprechend großes Wohnmobil. Wir, das sind insgesamt 6 Personen im Alter von 51, 51, 17, 15, 12 und 11 Jahren (zum Zeitpunkt der Reise).
Nachdem der von uns bestellte Fahrzeugtyp V-31S (ausgewiesen für 5 Erw. und 2 Kinder) nicht verfügbar war, wurde uns der Fahrzeugtyp K-32S (ausgewiesen für 4 Erw. und 2 Kinder) als Alternative angeboten. Dieses Fahrzeug wurde dann - im Glauben, dass es für uns ausreicht - auch gebucht. (Bestellung, Beschreibung Fahrzeugtypen sowie Buchungsbestätigung bei Bedarf als Anlagen).
Der von Camperboerse ausgestellt Voucher (bei Bedarf als Anlage) für das Fahrzeug ist ausgestellt auf 5 Erwachsene und 1 Kind.
Nach der Übernahme des Fahrzeugs in Seattle stellten wir fest, dass die Schlafplätze maximal für 4 Erwachsene und 1 Kind ausreichen. Das Sofabett (Essecke umgebaut: 173x94cm) ist nur für ein Kind ausreichend. Da vom Vermieter aus kein anderes Fahrzeug zur Verfügung stand und wir unseren Urlaub nicht abrechen wollten, kauften wir eine Luftmatratze als Notbehelf für den fehlenden Schlafplatz.
Das Fahrzeug hätte unserer Meinung nach nicht für 4 Erwachsene + 2 Kinder, sondern maximal für 4 Erwachsene und ein Kind nicht älter als 12 Jahre (bzw. kleiner als 170 cm) ausgewiesen werden dürfen. Die Schlafsituation wurde per Foto dokumentiert.
Unsere Beschwerde und Bitte um Kompensation für die Mängel wurde von camperboerse abgelehnt (bei Bedarf als Anlage): "Sie haben vor Ort genau das Fahrzeug erhalten, welches Sie bei camperboerse gebucht hatten. Raumaufteilung und Matratzengröße und dergleichen ist alles vollumfänglich auf unsere Homepage www.camperboerse.de einzusehen und war Ihnen somit auch vor Buchung bekannt."
Ist diese Ablehnung begründet und sollten wir dagegen weiter vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Auftrag angenommen am 08.12.2011 17:01:09
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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