Auftrag geschrieben am 18.08.2011 22:45:11
Anschreiben Autohaus Mangelfolgeschaden fehlerhafter Einbau Dieselpartikelfilter
Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 90,00 | Status: angenommenDer fehlerhafte Einbau des Dieselpartikelfilters erfolgte im Auftrag des Vorbesitzers im Juni 2007. Regelmäßige Schäden und Reparaturen an der Auspuffanlage seither sind im Anhang dokumentiert.
Bei der letzten (und teuersten) Reparatur im März 2011 stellte die Niederlassung des betroffenen Herstellers fest, dass beim Einbau des Dieselpartikelfilters ein vorgeschriebenes Bauteil weggelassen wurde.
Dokumentation des Einbaufehlers auf der Rechnung vom August 2011 mit den Worten "Bei Ersteinbau des Dieselpartikelfilters war kein Schwingungstilger verbaut! Folgeschaden !!!".
Fahrlässigkeit beim Einbau aus meiner Sicht gegeben, da für die Nachrüstung von Dieselpartikelfilter vom Hersteller typabhängige Einbauanleitungen ausgegeben werden.
Bisheriger kurzer e-Mail-Kontakt mit dem Autohaus im Anhang.
Auftrag angenommen am 19.08.2011 00:24:36
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Hasenmark 21, 13585 Berlin, Tel: 030/36 75 37 13, Fax: 030/36 75 37 21
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 136
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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