Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327709
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 04.03.2010 10:54:05

Anschreiben Gerichtsvollzieher

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit stellte mir ein Gerichtsvollzieher einen Termin wegen einer vergessenen Rechnung zu, den ich aus mir nicht bekannten Gründen nicht erhalten habe.

Nun wurde mir auf dem Postweg ein zweiter Brief zugestellt, mit roter von Hand geschriebenen Aufschrift, vermutlich durch den Gerichtsvollzieher, mit dem Text: HAFTSACHE!

Dieser Brief wurde offensichtlich von meinen Nachbarn hier im Haus gesehen und so kam diese Info auch zu meinem Vermieter.

Aufgrund dieser Aufschrift habe ich nun einige Probleme hier im Haus, und mein Vermieter will mir kündigen weil er Angst hat, dass ich meine Miete nicht zahlen kann.

Hier nun meine Frage: Ist es rechtesn dass man diese Sache si einfach von aussen auf den Umschlag schreibt? Oder ist dies nicht Datenschutz?



Auftrag angenommen am 04.03.2010 11:04:44
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 396

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Bordasch direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt