Auftrag geschrieben am 30.08.2011 14:06:39
Anwesenheit als Zeuge bei Abholung persönlichen Eigentums
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 85,00 | Status: archiviertHierbei geht es nicht um Möbel oder ähnlich sperrigen Hausrat, sondern um Kleidung, Dokumente, Elektronikgeräte u.ä., so dass das Ganze in relativ kurzer Zeit über die Bühne gebracht sein dürfte. Gefordert ist rein körperliche Anwesenheit zur Bezeugung des Vorgangs, so dass im Nachhinein meine Frau nicht etwas behaupten kann, das nicht zutrifft. Auch wäre eine Bezeugung des derzeitigen Zustands der Wohnung wünschenswert (grobe Inaugenscheinnahme). Bitte machen Sie bei Interesse direkt Terminvorschläge, die ich dann weiterleiten kann.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 30.08.2011 14:13:50
Sehr geehrter Ratsuchender,
das von Ihnen ausgelobte Honorar (das ja nicht annähernd in dieser Höhe an den Anwalt gelangt) ist für Ihr Vorhaben absolut unzureichend. Sie sollten ein Honorar von mindestens 300 € einsetzen.
Freundliche Grüße
N. Unruh
geschrieben am 30.08.2011 14:13:50
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Hasenmark 21, 13585 Berlin, Tel: 030/36 75 37 13, Fax: 030/36 75 37 21
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 136
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Sehr geehrter Ratsuchender,
das von Ihnen ausgelobte Honorar (das ja nicht annähernd in dieser Höhe an den Anwalt gelangt) ist für Ihr Vorhaben absolut unzureichend. Sie sollten ein Honorar von mindestens 300 € einsetzen.
Freundliche Grüße
N. Unruh
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 30.08.2011 14:23:06
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten den Einsatz deutlich erhöhen. Sie erwarten die Teilnahme an einem Termin inklusive Anfahrt und der damit verbundenen Abwesenheit in der Kanzlei.
Gerne stehe ich Ihnen per Direktanfrage zur Verfügung, sofern Sie mindestens 200,00 € (brutto) bieten.
Mit freundlichem Gruß
-Huppertz-
Rechtsanwalt
geschrieben am 30.08.2011 14:23:06
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Wilhelmstraße 9, 52070 Aachen, Tel: 0241505592, Fax: 0241532439
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 86
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Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten den Einsatz deutlich erhöhen. Sie erwarten die Teilnahme an einem Termin inklusive Anfahrt und der damit verbundenen Abwesenheit in der Kanzlei.
Gerne stehe ich Ihnen per Direktanfrage zur Verfügung, sofern Sie mindestens 200,00 € (brutto) bieten.
Mit freundlichem Gruß
-Huppertz-
Rechtsanwalt
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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