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Auftrag geschrieben am 01.09.2010 11:08:53

Anzeige wegen angeblichen Warenbetruges

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Guten Tag,

zunächst möchte ich den Sachverhalt darstellen:

1. Ich erhielt ca. vor einem Monat eine Anzeige von der Polizei wegen Warenbetruges. Es handelt sich um einen Verkauf bei eBay wo ich zunächst einmal Lieferschwierigkeiten hatte, da der ursprünglich Verkäufer sich sehr mit der Lieferung zeit gelassen hatte.

Mir wurde vom Käufer eine Frist gesetzt doch konnte ich erst eine Woche nach dieser liefern, nahm mit diesem aber zwischenzeitlich Kontakt auf und informierte ihn darüber. Wie gesagt hat der ursprüngliche Verkäufer sehr lange gebraucht um das Produkt zu liefern.

Ich nahm zu dem Vorfall schriftlich Stellung und teilte Ihnen das gleiche wie oben mit. Der Käufer meldete sich wiederrum und meinte er nehme die Anzeige zurück, bräuchte jedoch Hilfe bei der Installation. Dies kann ich ihm nicht geben, dass ich die CD mit den Daten einfach nur an ihn weitergeleitet habe.


* Ich bräuchte einen Rechtsanwalt der ggü. der Polizei und Staatsanwaltschaft den Sacherverhalt erklärt, damit es kein Verfahren gibt und die Ermittlung eingestellt wird.


2. Ich verkaufte vor der 1. Anzeige im April diesen Jahres ein Produkt über eBay. Kurz darauf wurde mein eBay Account, aufgrund mit einem im Zusammenhang stehenden Account, gesperrt. Ich hatte keinerlei Möglichkeit die Adresse des Käufers, geschweige denn diesem eine Nachricht zu senden. Dieser hat natürlich zwischenzeitlich gezahlt, doch habe ich es im Alltagsstress leider übersehen.

Der Käufer meldete sich bis zur Anzeige nicht bei mir und gab mir nicht die Möglichkeit den Betrag zu erstatten, da ich das Produkt dann nicht mehr liefern konnte, da ich es für eigene Zwecke benötigte.

Ich erhielt also eine Anzeige und sucht nach einer Zahlung, die von mir in diesem Zeitraum nicht erstattet wurde und fand diese. Ich überwies sofort den Betrag an Käufer zurück und teilte dies auch telefonisch der Polizei mit. Diese meinte, dass sie viele solcher Fälle haben und Sie es fasst eine Unvershämtheit finden, was die Käufer von den Verkäufern abverlangen bzgl. Versandzeit und Sonstigen.

Des Weiteren ließen diese es fast immer auf eine Anzeige hinauslaufen.


* Auch in diesem Fall benötige ich Rechtsbeistand.


Ich habe den eingesetzten Betrag als Anzahlung gewählt und bitte Sie den Fall nur anzunehmen sofern Sie damit einverstanden sind. Des Weiteren bitte ich einen Anwalt den Auftrag zu übernehmen, der fachlich dazu qualifiziert ist.

Ich habe versucht über meine Rechtschutzversicherung den Betrag übernehmen zu lassen, doch diese weigern sich, da es sich um eine vorsätzliche Straftat handelt. Jedoch ist dies meiner Meinung nicht der Fall. Außerdem steht auf der Anzeige unter "Vorsätzlicher Versucht" -> Nein!


* Ich sende Ihnen meine Versicherungsnummer und würde Sie bitten sich um die Kostenerstattung zu kümmern.


Mit freundlichen Grüßen
***



Auftrag angenommen am 01.09.2010 11:24:55
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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Ich bin mit der Frau Deinzer sehr zufrieden gewesen. Sie war stets bemüht meinen Wünschen gerecht zu werden und hat alle meine Fragen ausführlich beantwortet und sich dementsprechend auch Zeit genommen. Man fühlt sich bei Ihr als Mandant gut aufgehoben und ich kann Sie nur weiterempfehlen. Viele Grüße!



Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.




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