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Auftrag geschrieben am 09.08.2010 00:14:52

Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
eine einzigartige, traumhafte, ehrliche und hilfsbereite Mitarbeiterin von uns ist mit ihrer Schwester in eine missliche Lage geraten und hat - gemeinsam mit ihrer Schwester - eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung bekommen.
Fasching: 2 Frauen ärgern die Beschuldigten, bis diese dummerweise den zwei angeblich geschädigten Frauen vor lauter Ärger während eines Faschingtreibens Getränke überschütten.
Noch während des verbalen Streits lässt sich die angeblich Geschädigte angeblich auf den Boden fallen und schreit - ungerechtfertigt - jetzt rufe ich einen Sanka und zeige Euch an...
Der Vorfall wurde seitens der Angeschuldigten als Ärgernis abgetan. Einige Zeit später erhalten sie eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, mit unhaltbaren Vorwürfen der angeblich geschädigten, die Anzeige erstattet hätten.
Mittlerweile hätten die Geschädigten - laut eigenen Auskünften und den Auskünften ihrer Mutter - die Anzeige zurückgezogen.
Die Hauptverhandlung ist angesetzt.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Akteneinsicht: kann der Beschuldigte Akteneinsicht erhalten`
- a.) nur über Anwalt
b.) auch zu der angeblichen Anschuldigung der Geschädigten?
c.) auch zu den ärztlichen Attesten
d.) zu der Tatsache, ob die Anklage tatsächlich zurückgezogen worden is?

2. Hätte das Zurückziehen der Anzeige Auswirkung auf den Ausgang des Verfahrens?

3. Was ist, wenn tatsächlich Aussagen gegen Aussagen stehen?
(2 Angeschuldigte gegen 2 angeblich Geschädigte)

4. Wenn die angeblich Geschädigten ihre Aussage zurücknehmen und zustimmen würden, dass es sich anders als in der Anzeige zugetragen hat, würden sich die 2 Frauen, die Anzeige erstattet haben, schuldig gemacht haben? Könnten sie ihre Anzeige überhaupt revidieren, ohne Gefahr zu laufen, rechtliche Probeleme zu bekommen?

5. Wie hoch könnten die Probleme sein, die auf die angeblich zu Unrecht Angezeigten zukommen könnten?
- Strafe
- Streitwert (angebliche Körperverletzung: Prellungen, WS Schmerzen,)
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten

6. Könnte ein ärztliches Attest und eine Zeugenaussage für die eine Beschuldigte etwas nützen? Ihr wird vorgeworfen, angeblich mit dem rechten Bein mehrmals massiv zugetreten zu haben. Die Beschuldigte hat jedoch exakt am rechten Bein/Hüfte eine der größten Operationen (Umstellungsosteotomie) hinter sich und hat noch keine Kraft in diesem Bein und könnte damit kaum jemanden verletzen.

7. Könnte eine Bescheinigung und eventuelle Zeugenaussage seitens des Arbeitgebers der Beschuldigten etwas nützen? Diese Mitarbeiterin hat sich bisher stets äußerst korrekt, liebevoll, aufopfernd als Arzthelferin in ihrem Beruf gegenüber den Patienten, Kolleginnen und Vorgesetzen verhalten. Besonders fiel immer auf, dass sie äußerst ehrlich ist und sich nicht verstellen konnte...

Leider hat die anwaltschaftliche Vertretung bisher nichts aufgegriffen, um die Beschuldigten zu entlasten. Vielleicht könnten Sie uns ja als besorgte Arbeitgeber beraten. Die beiden jungen Damen sind wirklich geschockt und wissen nicht mehr, wie ihnen geschieht.
Danke für Ihre geschätzte Bemühung.
U.G.


Auftrag angenommen am 09.08.2010 01:06:26
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
Schloßstr. 41a, 12165 Berlin, Tel: 030 555 760-321, Fax: -329
Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 145

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