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Auftrag geschrieben am 22.07.2010 11:50:37

Arbeitgeber verweigert die Auszahlung des Lohns!

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommen
Sehr geehrter Rechtsanwalt,

zunnächst möchte ich Ihnen den Sachverhalt erklären.

Es handelt sich um eine Forderung in Höhe von EUR 56,32 inkl. Nebenforderung (Fahrt- und Portokosten) aus dem Jahr 2009. Die RAkosten habe ich nach dem RVG mit der Gebühr 1,3 berechnet. Aus diesem Grund würde ich den annehmenden Rechtsanwalt bitten, wenn er den Auftrag annimmt auch die anwaltliche Vertretung zu übernehmen.

Bei dem Auftraggeber handelt es sich um einen Bauern, der eine Tätigkeit als Gemüsebinder angeboten hat.

Ich wurde auf eine Stellenanzeige hin zum genannten Arbeitgeber für einen Arbeitstag bestellt. Dieser dauerte 2 Stunden und anschließend wurde folgende Formalitäten geklärt:

1. Diese 2 Stunden sind unbezahlt und dies wurde mir aber NICHT im Vorfeld gesagt, sondern nach getaner Arbeit.

2. Zum nächsten Termin solle ich meine Unterlagen mitbringen, falls ich dann die Arbeit weitermachen möchte wird eine Vertrag aufgesetzt und wenn nicht, dann wird mir das Geld ausgezahlt und keiner muss davon was erfahren (Finanzamt!)

3.Der nächste Termin wurde für einige Tage später vereinbart und ich hatte alle Unterlagen mit und mir wurde gesagt, dass ich den Vertrag an dem Tag auch erhalten wurde.


Beim nächsten Arbeitstag erhielt ich den Vertrag wiederrum nicht und wurde auf nächsten Termin vertröstet. Ich arbeitete knapp 5 Stunden dort!

Beim nächsten Termin erhielt auch keinen Arbeitsvertrag! Ich arbeitete dort 6 Stunden! Des Weiteren habe ich mitgeteilt, dass ich für die nächste Woche verhindert bin, da von der Schule aus ein Schüleraustausch stattfindet und ich mich um meinen Austauschpartner kümmern müsse.

Nach der gesagten Woche kam ich am Bauernhof an und mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht mehr herkommen brauche und dass man mich nicht mehr sehen möchte. Es wurde kein Wörtchen vom Geld erwähnt.

Daraufhin habe ich mehrere Schreiben an die Auftraggeberin verschickt und sie zur Zahlung angemahnt. Ich erhielt eine Antwort, dass mir keine Zahlung zustehe, da dies alles Probetage! waren!


Meine Fragen zu diesem Fall sind:

1. Ist dies überhaupt rechtens, dass ich ständig vertröstet werde und keinen Arbeitsvertrag erhalte.

2. Darf man 13 Stunden Arbeit als Probetage bezeichnen?

3. Ist sie zur Zahlung verpflichet?

4. Stehen mir Sonstige Ansprüche gegen sie zu?

5. Kann ich die RAkosten von ihr verlagen?


Bitte nehmen Sie den Fall nur an, wenn Sie die anwaltliche Vertretung auch übernehmen.


Mit freundlichen Grüßen
***




Auftrag angenommen am 22.07.2010 11:59:49
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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