Auftrag geschrieben am 13.01.2012 18:00:57
Arbeitgeber will Auszubildendengehalt einbehalten!
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenkurz zu meiner Person: Ich bin Auszubildender IT-Systemkaufmann mit Zusatzqualfikation Wirtschaftsinformatik (IHK) und habe heute mitgeteilt bekommen, dass aufgrund einer offenen Forderung meines Arbeitgebers, mein Auszubildendengehalt in Höhe von 555,72 EUR netto einbehalten werden soll.
Die offene Forderung ist mit 571,76 EUR deklariert und bezieht sich auf einen Einkauf im sogenannten "Mitarbeitershop" bei meinem Arbeitgeber. Der nach wie vor oben genannte offene Betrag sollte von meinem Girokonto am 06.12.2011 eingezogen werden. Dem war leider nicht der Fall und der Betrag wurde erst am 26.12.2011 eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, da mein Konto nicht gedeckt war. Eine einvernehmliche Einigung konnte bis dato leider nicht getroffen werden. Jedoch kann ich aufgrund von weiteren Verbindlichkeiten die offene Forderung erst am 15.02.2012 bezahlen. Der Arbeitgeber fordert aber eine sofortige Bezahlung und droht mit dem Einbehalten des Gehaltes bei Nichtzahlung der offenen Forderung.
Nun bitte ich um Ihre Hilfe beim von mir obigen dargestellten Sachverhalt. Bitte vertreten Sie mich außergerichtlich. Denn das Einbehalten des Lohnes ist in meinem Fall gem. § 394 BGB rechtlich nicht erlaubt oder?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Auftrag angenommen am 13.01.2012 19:22:24
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
August-Bebel-Str. 13, 33602 Bielefeld, Tel: 0521/9 67 47 40, Fax: 0521/9 67 47 42
Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 81
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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