Auftrag geschrieben am 27.07.2010 10:12:03
Arbeitsamt und Kostenerstattung
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Status: angenommenSämtliche Prüfungen wurden geschafft und ich beantragte auf anraten meiner Sachbearbeiterin in Duisburg noch Umzugsgeld. Nachdem ich alle Formulare beisammen hatte schickte ich es ab. Nach einigen Wochen kam eine Antwort das meine Anträge nicht angenommen werden da ich keine sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit hätte. Legte daraufhin natürlich sofort Widerspruch ein , doch es brachte nichts. Sie verweisen auf Sozialgesetzbuch $45, doch dieser sagt nicht eindeutig aus, das mir diese Leistung verwehrt werden kann. Es ist kein genaues Gesetz in meinen Augen. Ich würde gerne einen Anwalt beauftragen der sich dieser Sache annimmt. Eile ist leider geboten.
Bezahlen würde ich via Rechtsschutzversicherung bei der Allianz . Die 50 Euro sind nur so geschrieben
Auftrag angenommen am 27.07.2010 10:44:04
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 2318 5608, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 230
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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