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Auftrag geschrieben am 02.05.2009 14:24:19

Arbeitslosengeld II – Überprüfung der Unterhaltsleistungen meines Mannes durch ARGE

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommen
A) Situation:
Seit Mai 2007 beziehe ich Hartz IV für mich und meine zwei Kinder (< 4 J.). Kindergeld durch Fam.Kasse wird an mich überwiesen. – Unterhalt zahlt a u c h mein Mann an mich.
Er überweist mir mtl. 330 € + 150 € Unterhalt (für zwei Kinder < 4 J. + mich).
Den KiGa bezahlt mein Mann (262 € mtl.)
Seit Sep. 2008 sind die Kinder im KiGa. Beiträge zahlt mein Mann (Gesamt mtl. 265 €).
Ende April bin ich und auch mein Mann durch ARGE angeschrieben worden.

B) Fragen:
1. Welchen Unterhalt muss meine Mann lt. Düsseldorfer-Tabelle
an mich leisten?
2. Kann ARGE mich/ uns zwingen uns Scheiden zu lassen?
3. Besteht das Risiko, dass ARGE Leistungen von meinem
Mann zurück verlangen. –Wo liegen die Vermögen-bzw.
Bargeld-Limits?
4. Wie groß darf für meinen Mann die Wohnung/EFH sein?
5.Welcher Selbstbehalt bleibt meinem Mann? – 1.000 € oder mehr?



Auftrag angenommen am 02.05.2009 14:42:05
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
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