Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340009
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 05.12.2009 20:48:42

Arbeitsvertrag prüfen Schweizer Arbeitsrecht

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommen
Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Transportunternehmen in der Schweiz, weshalb ich einen Anwalt suche, der sich mit dem Schweizer Arbeitsrecht bestens auskennt und meinen Arbeitsvertrag auf 2 Probleme prüft.

Es gibt 2 Probleme, wo ich um Auskunft und Beurteilung mit den entsprechenden Gesetzen bitte.

1. Beim Einstellungsgespräch wurde mir eine 5 Tagewoche mit 42 Arbeitsstunden zugesagt und auch anhand von Turnusplänen gezeigt. Leider sieht die Wahrheit anders aus. Es ist eine 6 Tagewoche, da die einzelnen Dienste zum Jahreswechsel 2008/09 (also vor meinem Arbeitsantritt)gekürzt wurden und um auf die Jahressollzahl zu kommen, benötigt man eben 6 Tage pro Woche.
Den Arbeitsvertrag mit GAV habe ich in der Anlage beigefügt. Wenn man diesen ließt, bin ich der Auffassung, spricht alles für die 5 Tagewoche. Allerdings erhalte ich garnicht die unter 4.3 aufgeführt 498 Minuten pro Arbeitstag für die darin beschriebenen Tage, sondern nur 420 Minuten. Das Argument hierfür ist, dass es seit der Umstellung am Jahresanfang keine 5 Tagewochen mehr gibt, sondern die besagte 6 Tagewochen. Ich frage mich natürlich schon, warum ich 5 Monate später so einen Vertrag zur Unterschrift vorgelegt bekomme. Für mich waren die 5 Tagewoche und das damit verbundene Gehalt eigentlich ausschlaggebend für den Wechsel zu dieser Firma. Deshalb fühle ich mich schon sehr hinters Licht geführt, wenn nicht sogar betrogen, zumal der Umzug und Drumherum doch nicht billig waren. Übrigens, gleiche Verträge werden noch heute geschlossen.

2. Wir haben einen Pikettdienst. Dieser dauert, laut Anweisung, von 5.00 bis 24.00 Uhr. In dieser Zeit muss man innerhalb 1. Std. im Betrieb anwesend sein und zum Einsatz antreten. Hierfür bekommt man 60 Minuten vergütet und 360 Minuten werden von Zeitkonto abgezogen (420-60=360)! Das heißt im Klartext, für 19 Stunden Bereitschaftsdienst werden mir 360 Minuten von meiner geleisteten Mehrarbeit abgezogen. Man sitzt also zu Hause und kann mit diesem Tag, außer Hausarbeit, nicht viel anfangen. Ist dies rechtlich überhaupt haltbar?

Eigentlich will ich mir dies nicht bieten lassen. Ich würde erst einmal gerne selber ein Schreiben mit den rechtlichen Hinweisen verfassen und danach ggf. den Klageweg beschreiten.
Meine Rechtsschutzversicherung würde dies auch übernehmen, da ich in D immer noch einen Wohnsitz habe. Deshalb sind mir vom Antwortenden Anwalt entsprechende Rechtskenntnisse vom Schweizer Arbeitsrecht sehr wichtig weil ich ihm auch das Mandat, ggf mit weiteren Kollegen, erteilen werde.



Auftrag angenommen am 06.12.2009 08:44:39
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 165

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Hein direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.