Auftrag geschrieben am 28.07.2011 23:56:18
Außerordentliche Kündigung / Nebenkostenabrechnung
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 200,00 | Status: angenommenMein Vermieter hat das Mietverhältnis ordentlich zum 31.10.2011 gekündigt. Meiner Einschätzung nach besteht jedoch kein berechtigtes Interesse, so dass die Kündigung unwirksam ist. Ich möchte der Kündigung deshalb widersprechen.
2. Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages
Da das Vertrauensverhältnis zu meinem Vermieter erheblich gestört ist, möchte ich alsbald ausziehen. Ich möchte das Mietverhältnis nun selbst außerordentlich zum 15.09.2011 kündigen. Es liegt folgender wichtiger Grund vor: Seit meinem Einzug am 01.05.2009 besteht der unmögliche Zustand, dass die zu meiner Wohnung führende Wendeltreppe über kein Geländer und keinen Bodenbelag verfügt. Hier können jederzeit Mieter oder Besucher durch einen Sturz einen erheblichen Schaden erleiden.
3. Prüfung der Nebenkostenabrechnung 2010; Widerspruch
Mein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 zu Unrecht Stromkosten abgerechnet (Nachzahlung in Höhe von 500,- Euro allein für Strom). Nach meiner Einschätzung wurden die Stromkosten im Mietvertrag pauschal vereinbart, da meine Wohnung über keinen eigenen Zähler verfügt; daher müsste die Umlage unzulässig sein. Ich möchte der Abrechnung widersprechen.
Hinweis: Ich bewohne ein etwa 22 qm großes Appartment im 1. OG (Wohnung III). Im 1. OG befindet sich eine weitere Wohnung (Wohnung II), die ebenfalls vermietet ist. Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss des Hauses (Wohnung I).
Auftrag angenommen am 29.07.2011 00:01:51
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 458
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 458
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

