Auftrag geschrieben am 12.06.2010 05:50:36
Aufenthaltserlaubnis fuer Mutter eines deutschen Kindes
Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Status: angenommenmeine Freundin hat die Staatsbuergerschaft von Singapur. Ich bin Deutscher. Wir sind beide ueber 21 Jahre alt. Meine Freundin ist im moment im 5. Monat schwanger. Wir planen vor der Geburt des Kindes in Singapur zu heiraten. Meine zukuenftige Frau wuerde dann ca. 4 bis 8 Wochen vor der Geburt des Kindes mit einem Touristenvisum mit 3 monatiger Gueltigkeit nach Deutschland einreisen, dort das Kind zur Welt bringen und anschliessend als Mutter eines deutschen Kindes die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen.
1. Kann es Probleme bei der Einreise mit dem deutschen Zoll aufgrund des Touristenvisums geben, da meine Frau dann im 8. Monat schwanger und nicht im Besitz eines Visums zur Familienzusammenfuehrung ist.
2. Stellt bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung das Touristenvisum, das nach der Geburt des Kindes dann nur noch ca. 4 Wochen gueltig ist ein Problem dar?
3. Kann die Aufenthaltsgenehmigung auch schon nach Einreise in Deutschland vor Geburt des Kindes beantragt werden.
4. Welche Dokumente sind zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung als Mutter eines deutschen Kindes erforderlich. Ist das Zertifikat fuer die bestandene Pruefung der Grundkenntnisse der deutschen Sprache notwendig?
Mit freundlichen Gruessen
Auftrag angenommen am 12.06.2010 10:00:36
Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk
Elsenheimerstraße 59, 80687 München, Tel: 089-29164528, Fax: 089-29164530
Sozialversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Versicherungsvertragsrecht
Bewertungen: 77
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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