DE Auftrag geschrieben am 08.03.2010 21:21:28
Betreff: Aufforderung, einen Vertrag zu erfüllen bzw. Schadensersatz zu leisten
Rechtsgebiet: Vertragsrecht
Einsatz: € 50,00
Status: angenommen
Guten Abend,

ich möchte einen Rechtsanspruch auf Zahlung aus einem gültigen Vertrag durchsetzen. Dazu habe ich bereits eine Rechtsauskunft bei einem Ihrer Kollegen wie folgt eingeholt.

FALLBESCHREIBUNG

Für eine Exkursion wurden sogenannte Lidl-Tickets der Bahn gekauft. Danach stellte sich heraus, dass die persönliche Autoanreise günstiger ist. Ich habe deshalb die gekauften Tickets im Internet angeboten und auch verkauft, d.h. es wurde ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen, was anhand des Mailverkehres nachzuweisen ist. Da der Käufer den Kaufpreis für alle Tickets nicht in einem Zug aufbringen konnte, bat er mich um eine gestaffelte Zusendung per Nachnahme, worin ich einwilligte. Die ersten beiden Sendungen wurden entgegengenommen und bezahlt, die dritte jedoch nicht. Auf meine Nachfrage teilte der Käufer mit, er hätte kein Geld und könne daher den Kauf nicht vollziehen. Zudem besagte seine letzte Mail, er denke nicht daran seinen Pflichten nachzukommen, ich sei ein "Opfer, haha", dazu wurden noch anmaßendere Worte genannt. Die Tickets sind noch immer auf dem Postweg im Rücksendeverfahren unterwegs und werden Ende des Monats nach Ablauf der Gültigkeit wertlos. Durch die von ihm verursachte Verzögerung werde ich, sofern die Tickets überhaupt demnächst zurückkommen, diese kaum noch für einen angemessenen Preis verkaufen können. Ich möchte mich daher auf meinen geschlossenen Kaufvertrag berufen und die Abnahme nebst Zahlung des Restbetrages i.H.v. 1538,00 Euro plus Anwaltskosten einfordern bzw. falls die Tickets noch rechtzeitig von der Post zurückgesandt werden, den Weiterverkauf versuchen und die dabei entstehenden Zusatzkosten und Erlösdifferenzen auf den Schuldner umlegen. Dem stünde nach meiner Ansicht nur entgegen, dass der Weiterverkauf ursprünglich von der Bahn nicht gestattet wird. Hat das einen Einfluss auf die rechtliche Durchsetzungsfähigkeit meiner Forderung und gilt der Mailverkehr in Verbindung mit den Post- und Überweisungsbelegen als verwertbares Mittel?

ANTWORT DES RECHTSANWALTES

Sofern der Weiterverkauf der Tickets von der Bahn untersagt wurde, hindert dies Sie zwar nicht an der Weiterveräußerung und schadet auch der Wirksamkeit des von Ihnen mit dem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrages nicht (§ 137 BGB). Je nach Ausgestaltung dieser Klausel kann aber die Weiterveräußerung Sie
schadensersatzpflichtig gegenüber der Bahn machen (§ 137 S.2 BGB). Der Kaufvertrag ist also gültig und Sie können vom Käufer- so wie von Ihnen auch beabsichtigt- die Abnahme der Tickets fordern( mit dem Wissen, dass Sie sich möglicherweise schadensersatzpflichtig gegenüber der Bahn machen). Die Emails bzw. Emailausdrücke und Post bzw. Überweisungsbelege werden vor Gericht als Parteivorbringen berücksichtigt.

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Ich möchte Sie bei Interesse damit beauftragen, ein entsprechendes Schriftstück mit meiner Forderung an den Schuldner zu senden und eventuelle Antworten zu bewerten und an mich weiterzuleiten. Bedingung wäre, dass dies unverzüglich geschieht, da die Tickets in ca. drei Wochen ihre Gültigkeit und damit ihren Wert verlieren.

Anbei Auszüge aus dem Mailverkehr zum besseren Verständnis.

Vielen Dank.


Auftrag angenommen am 08.03.2010 22:49:21
Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Tel: 02 28/68 82 26-0, Fax: 02 28/68 82 26-87
Fachanwalt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
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