Auftrag geschrieben am 30.04.2010 06:19:06
Aufhebung Kindergeldzahlung aufgrund fehlender Nachweise
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommenFür März 2007 bis März 2008 wurde die Feststetzung aufgehoben, da die Anspruchsvoraussetzungen nicht bzw. nicht ausreichend nachgewiesen werden konnten - nach Aussage der KG-Kasse. Zudem sei meine Tochter nicht bei der Agentur für Arbeit als Bewerberin für eine berufliche Ausbildungsstelle geführt gewesen.
Gerade in diesem Zeitraum hat aber meine Tochter einen Ausbildungsplatz abgebrochen, wegen nicht gezahlten Vergütungen, der Weg dorthin betrug zudem ca. 50km einfache Strecke. Weiter und per Arbeitszeugnisse von 3 Firmen nachgewiesen, hat meine Tochter im genannten Zeitraum als geringfügige Beschäftigte den Einstieg in diese Firmen für eine Ausbildung gesucht. Leider kommt dies so genau in 2 Zeugnissen nicht zum Ausdruck, ein darauffolgender Ausbildungsbeginn wurde leider betriebsbedingt beendet. Diese Schreiben wurden somit nicht als Nachweise anerkannt und es wird von der KG-Kasse unterstellt, dass keine Berufsausbildung angestrebt wurde. Somit seien die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt und ich bin zur Rückzahlung von gesamt 2002,-€ aufgefordert, aufgerechnet mit ausstehenden Nachzahlungen per August 2009 noch offen 630€. Muß ich das akzetieren? Muss meine Tochter, wenn sie vergütete Probearbeiten und Praktikas durchführt bei der Agentur für Arbeit trotzdem gemeldet bleiben, muß sie trotz erhoffter Zukunftschancen weitere Bewerbungsbemühungen nachweisen? Kann man hier wirklich von nicht ausreichenden Bemühungen sprechen? Wie kann ich weiter vorgehen? Ich bin als alleinerziehende Mutter ziemlich verzweifelt? Für Ihre Antwort vielen Dank, Isolde Hammel
Auftrag angenommen am 30.04.2010 06:29:45
Rechtsanwalt Marek Schauer
Baumschulenstraße 9-10, 12437 Berlin, Tel: 030 26 03 97 63, Fax: 030 53 00 00 61
Strafrecht, Sozialhilferecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten
Bewertungen: 58
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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