Auftrag geschrieben am 17.11.2009 15:05:35
Auftragsabbruch - Vertragsbruch - Zurückbehaltung von Daten
Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen______________________________
An eine Internetfirma wurde ein Programmierauftrag vergeben.
Die Firma (Auftragnehmer) arbeitete zunächst zuverlässig.
Da der Auftragnehmer im Verlauf des Projekts Interesse an einer permanenten Zusammenarbeit hatte, wurde während der Auftragsphase ein Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser sicherte dem Auftragnehmer Exklusivität bei der Umsetzung späterer gemeinsamer Kundenprojekte zu. Dieser Kooperationsvetrag ist für eine festgelegte Laufzeit unkündbar.
Es wurden auch entsprechende Kundentermine gemeinsam durchgeführt, in denen der Auftragnehmer über Einblick in das Technische Know-how hinaus auch tiefen Einblick in das kaufmännische Geschäftsmodell des Auftraggebers erhielt.
Die Programmierarbeiten wurden vom Auftraggeber noch vor Abschluss der Arbeiten im voraus kompett bezahlt, gemäß Angebot des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer brach aber aus unerfindlichen Gründen die vereinbarten Arbeiten ab.
Das Projekt ist nun also trotz Bezahlung unvollständig und an einigen Stellen fehlerhaft programmiert!
Es erfolgte eine Anmahnung der Arbeiten durch den Auftreggeber. Darauf reagierte der Auftragnehmer mit einer Kündigung des Kooperationsvertrags. Es kam in diesem Zusammenhang zu einer Nötigung/Erpressung:
der Auftragnehmer verweigert die korrekte Übergabe des Projekts an den Auftraggeber sowie die Herausgabe der Dokumentation seiner Arbeiten, der Datenbank- und sonstiger Zugangsdaten.
Damit ist es unmöglich, dass eine neue Firma den Auftrag weiterführen und abschliessen kann.
Der Auftragnehmer will damit den Verzicht auf Schadenersatz sowie die vorzeitige Auflösung des Kooperationsvertrags erpressen.
Er formuliert die Erpressung auch genau so: Datenherausgabe und geordnete Übergabe des Projekts nur gegen Schadenersatzverzicht und vorzeitige Kooperationsauflösung.
Durch diese Situation steht meine Firma vor dem Aus.
Markteinführung und Durchführung bereits konkreter Kundenprojekte sowie Messeteilnahme und ist unmöglich.
Aufgabe:
Durchsicht des Schriftverkehrs ( 5 Dokumente) und Anschreiben wegen Schadenersatz/Klageandrohung an den Auftragnehmer.
Auftrag angenommen am 17.11.2009 16:30:49
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht André Sämann
Herzogswall 34, 45657 Recklinghausen, Tel: 02361/370340-0, Fax: 02361/370340-1
Fachanwalt Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 36
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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