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Auftrag geschrieben am 11.05.2011 06:07:55

Ausschluss deutscher Versorgungsausgleich bei Scheidung in USA

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Status: archiviert
Meine Frau und ich sind beide deutsche Staatsbürger und leben dauerhalf seit mehr als vier Jahren in den USA, New Jersey. Die Ehe wurde vor vier Jahren in USA (NYC) geschlossen. Die Ehescheidung findet diesen Sommer in USA vor einem Gericht in New Jersey statt. Meine Frau und ich sind uns über alle finanziellen Dinge einig und haben diese in einem sogenannten „Property Settlement Agreement" mit anwaltlicher Hilfe schriftlich fixiert. In dem Agreement haben wir jeglichen Ausgleich von Versorgungsansprüchen ausgeschlossen. Dieses Agreement wurde von meinem US Anwalt erstellt und von mir und meiner Frau unterschrieben. Meine Frau hat auf anwaltliche Unterstützung verzichtet, wurde allerdings ausdrücklich auf eventuelle Nachteile im Agreement hingewiesen. Das Property Settlement Agreement wird ein halbes Jahr alt sein, wenn die tatsächliche Scheidung nach US Recht vor einem Richter rechtswirksam wird. Ein amerikanischer Notar (public notary) hat nur die Unterschrift meiner Ehefrau in dem Agreement bestätigt, sonstige Belehrungen seitens des Notars fanden nicht statt.

Durch meine Stellung als Expat (Entsendungsvertrag) habe ich in der Zeit meiner Ehe sowohl Versorgungsansprüche in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung als auch über meinen Arbeitgeber in der deutschen betrieblichen Altersversorgung erworben. Meine Frau hat keine Rentenansprüche erworben.

Kann ich die US Scheidung in Deutschland anerkennen lassen und ist der rechtswirksame Ausschluss des Versorgungsausgleichs meiner US Scheidung auch in Deutschland rechtswirksam.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 11.05.2011 09:30:37
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
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Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internet und Computerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

haben Sie die in den USA geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Blum
Rechtswalt
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 11.05.2011 10:55:40


Um Ihre Frage verlässlich beantworten zu können, wäre zunächst von Ihnen die ganze "Ehe-Vitae" (Dauer der Ehe, Kinder, Einkommen, Vermögen etc.) darzulegen, damit dann abgewogen werden kann. Etwas anderes würde ein deutsches Gericht auch nicht machen.
Sie sollten daher lieber eine Direktanfrage wählen, hier stehe ich gerne zur Verfügung. Allerdings sollte Ihr Einsatz Ihrem Anliegen angemessen sein, sprich zumindest auf 250,00 € erhöht werden.

MfG


Kai-Uwe Dannheisser
Rechtsanwalt

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Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 11.05.2011 14:43:15

Die Ehe ist in Deutschland nicht offiziell eingetragen worden (Kein Familiengericht, kein Standesamt). Lediglich die gesetzliche Krankenkasse (wegen Anwartschaftsversicherung auf gesetzliche Krankenkasse) und damit auch indirekt der Rentenversicherungstraeger haben Kenntnis über die Ehe.

Sofern die Daten nicht ausreichen sollten, werde ich den Weg der Direktanfrage gehen müssen, jedoch war meine Frage eher grundsätzlicher Natur ob man den in Deutschland entstandenen Versorgungsanspruch bei einer Scheidung in USA ausschließen kann. U.a. ist Art 17 III EGBGB für einen nicht Volljuristen doch anspruchsvoll.

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