Auftrag geschrieben am 08.04.2009 18:03:27
Auswirkung zwischenzeitl. teilw. Erwerbsmind. auf Rentenhöhe
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Status: angenommenWenn Stand heute aber statt der vollen "nur" eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt werden würde hätte ich folgende Möglichkeiten:
a) ich finde einen Teilzeitjob und überschreite die Hinzuverdienstgrenze
b) ich finde einen Teilzeitjob und unterschreite die Hinzuverdienstgrenze
c) ich finde keinen Teilzeitjob und erhalte bei verschlossenem Arbeitsmarkt die volle Erwerbsminderungsrente
Wenn nun nach einiger Zeit unter a), b) oder c) aus der teilweisen Erwerbsminderung aufgrund eines sich zwischenzeitlich weiter verschlechterten Gesundheitszustandes eine volle Erwerbsminderung wird, wie wirkt sich das auf die Rentenhöhe aus?
Entspricht die dann ab diesem Zeitpunkt gültige volle Erwerbsminderungsrente
1.) der Rentenhöhe, die zum Zeitpunkt der Anerkennung der teilweisen Erwerbsminderung für eine volle Erwerbsminderung gültig gewesen wäre (o.g. Betrag X) oder
2.) einer höheren Rentenhöhe als der ursprüngliche Betrag X oder
3.) einer niedrigereren Rentenhöhe als der ursprüngliche Betrag X?
Wie sind hierbei die Unterschiede, je nachdem ob man während der "zwischenzeitlichen" Phase der teilweisen Erwerbsminderung die o.g. Möglichkeit a), b) oder c) wahrgenommen hat?
Bei a) kann z.B. unterstellt werden, dass der Hinzuverdienst "hochgerechnet" auf eine Vollzeitstelle dem Gehalt der letzten Vollzeitstelle entsprochen hat.
Aber eben je nach verbliebener Restleistungsfähigkeit im Vergleich zur Vollzeitstelle zeitlich entsprechend angepasst geleistet wurde.
Gibt es darüber hinaus "Fallstricke", auf die man während der Phase der teilweisen Erwerbsminderung achten muss, um später nach der Anerkennung der vollen Erwerbsminderung keine finanziellen Nachteile bei der Rentenhöhe zu erleiden?
Als Laie sehe ich das Problem, dass die der Berechnung der ursprünglichen Rentenhöhe X zugrunde liegende Durchschnittsbetrachtung durch die zwischenzeitliche Teilzeittätigkeit "verschlechtert" und die Rente dadurch niedriger wird.
Auftrag angenommen am 08.04.2009 18:12:00
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 430
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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