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Auftrag geschrieben am 08.08.2010 17:02:05

Auszug eines Mieters und Zurückbehaltung der Kaution

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir (Vermieter) sind vor zwei Wochen die Mieter (eine 4köpfige Familie) ausgezogen. Vor ca. 3,5 Jahren wurde ein Einheits-MV ohne Zusätze geschlossen. Die Mieter waren Mieter ein einem
6FH; die Wohnung befindet sich im 2. OG.

Am 26.7.2010 wurde die Wohnung abgenommen. Ich stellte am
Tag des Auszuges folgende Mängel fest:

1.
Auf dem Balkon zum Süden (=Frontansicht des Hauses) wurde
eine zweite Fernsehschüssel (es ist eine iranische Familie) durch
den Mieter angebracht; da nach der ersten Istallation kein Empfang
gegeben war, wurde die Schüssel 40 cm tiefer noch einmal befe-
stigt. Die Dübellöcher (acht) wurden beim Auszug mit Gips und
Anbringung weisser Farbe geschlossen. Dies geschah so, dass
Farbklekse von ca. 300 cm² bis 400 cm² entstanden. Die Wand
selbst ist rötlich gestrichen und dies einheitlich für die gesamte
Ansicht des Hauses. Die Farbe wurde speziell durch den Maler
angerührt und angebracht und ein Restbestand besteht nicht mehr.
Im Außenbereich ist mit einer Fläche aller 3 Stockwerke von
120 m² zu rechnen.

2. Die Wohnung wurde im Jahre 2005 neu tapeziert und gestrichen.
Als 2007 die Familie auszog, wurde die Wohnung in einem Top-
zustand übergeben. Kleinere Mängel, die sich nach zwei Jahren
ergeben, wurden durch den Vermieter beseitigt.

Im Jahr 2007 wurden die Räume teilweise farbeig (dunkelrot und
blau) gestrichen. Nach Auszug wurden auch hier die Dübel, ja
sogar kleine Nägle großflächig mit weißer Farbe oder Gips zuge-
kleistert. Im Innenbereich sind davon ca. 120 m² betroffen.
Desweiteren kommt noch hinzu, dass die Wände so amateurhaft
und schlampig (z.B. alle Steckdosen/Lichtschalter, Leisten und
sogar Fensterrahmen wurden farbig überstrichen) angemalt worden,
so dass es schwer war die Farbe wieder abzubekommen.
Die Farbe an den Leisten konnten gar nicht entfernt werden.

3.
Das Bad ist u.a. mit einer Dusche ausgestattet. In deren Ecken
innerhalb und außerhalb waren immens große schwarze Flecken
(Pilzstrukturen) vorhanden; die Scharniere der Dusche ließen sich
vor massiven Kalkkrusten kaum mehr bewegen.

4.
Im Wohnbereich ist an zwei Stellen das Laminat (offensichtlich
durch Wasser) aufgequollen).

5.
Im Kinderzimmer ist durch Schlageinwirkung ein Loch im Laminat-
boden entstanden.

6.
Eine Lüftung der Räume hat wahrscheinlich ganz selten stattge-
funden, denn die Scharniere der Fenster waren fast unbeweglich
und in den Fensterrahmenbereichen befanden sich Pilzspuren.

Meine Frage:
Kann ich die 530 € Kaution einbehalten oder sogar noch weiter-
gehende Ansprüche geltend machen?


Auftrag angenommen am 08.08.2010 17:52:17

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