Auftrag geschrieben am 07.11.2008 10:58:13
BAV und plötzliche Kündigung der BAV durch den AG
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: GeschlossenIch habe folgenden Fall und möchte Sie bitten, diese nur zu beantworten, wenn es zu Ihrem Schwerpunkt passt und mir auch in der Lage sind eine genaue Schilderung zu nennen.
Ich war bis 2005 Selbständig und muss in den Insolvenz gehen.
In 2006 habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden und wir haben bei der Vertragsgestaltung folgendes vereinbart:
Gehalt 1700 euro
BAV 360 Euro (bezahlt vom AG mit einem unwiderrufliches Bezugsrecht für mich)
Anfang 2007 wurde ich von einer anderen Firma abgeworben. Dieser verpflichtete sich, alle Vertragsbestandteile zu übernehmen. Also, auch die BAV.
Mitte 2008 haben wir den Arbeitsvertrag aufgelöst.
Der AG stimmte mündlich bei der Verhandlung zu(alle RA waren anwesend), dass die BAV zu dem neuen AG mitgenommen werden kann.
Kurz danach erfuhr ich, dass der alte AG den Vertrag gekündigt hat und steckte die Rückkaufswerte ein.
Insgesamt wurden ca. 10000 Euro eingezahlt und der alte AG bekam ca. 3500 Euro und ich ca. 1000 Euro.
Durch seine Aktion verlor ich eine sehr gute BAV und etwa 8900 Euro.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Dieser kennt sich aber im Insolvenzverfahren nicht gut aus und weiß nicht genau, ob ich eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen darf, um meinen Verlust gelten zu machen.
Ich will jetzt aber auch nicht schlafende Hunde beim Insolvenzverwalter wecken.
Jetzt meine Frage:
Darf ich mein Verlust einklagen oder auch nur teilweise? Ich habe monatlich 360 Euro eingezahlt.
Darf ich die Fortsetzung der BAV einklagen?
Welche rechtliche Möglichkeit gegenüber dem alten AG habe ich?
Bitte geben Sie mir Tipps, was ich am besten machen kann.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 07.11.2008 12:23:44
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie eine Unternehmens- und nicht eine Privatinsolvenz meinen.
Demnach sind die insolvenzrechtlichen Aspekte meines Erachtens eher untergeordneter Natur. Die Kernfragen berühren arbeitsrechtliche Problematiken.
Ich rege daher an, um eine schnellere Beantwortung zu erhalten, den Auftrag/Fragen zu schließen und im Fachbereich Arbeitsrecht wieder einzustellen bzw. sich direkt an einen im Arbeitsrecht erfahrenen Kollegen zu wenden.
Sehr gerne wäre meine Kanzlei Ihnen dabei behilflich.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
geschrieben am 07.11.2008 12:23:44
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547
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Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie eine Unternehmens- und nicht eine Privatinsolvenz meinen.
Demnach sind die insolvenzrechtlichen Aspekte meines Erachtens eher untergeordneter Natur. Die Kernfragen berühren arbeitsrechtliche Problematiken.
Ich rege daher an, um eine schnellere Beantwortung zu erhalten, den Auftrag/Fragen zu schließen und im Fachbereich Arbeitsrecht wieder einzustellen bzw. sich direkt an einen im Arbeitsrecht erfahrenen Kollegen zu wenden.
Sehr gerne wäre meine Kanzlei Ihnen dabei behilflich.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

