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Auftrag geschrieben am 09.11.2010 13:36:22

BMW verweigert GAP-Deckung / Leasingsvertrag

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte vom 15.10.2008 bis 15.10.2010 einen BMW 7er über die BMW Financial Services geleast.

Kurz vor Leasingende erlitt der Wagen einen 80%igen wirtschaftlichen Totalschaden.

In dem Vertrag ist eine GAP-Deckung enthalten die laut Vertragslaut im Falle von Diebstahl und Totalschaden leistet.

BMW Financial Services behauptet allerdings nur bei einem richtigen Totalschaden und nicht bei meinem Fall.

Hätte ich dies vorher gewusst, so hätte ich natürlich als Versicherungsmakler eine zusätzliche GAP-Deckung über die Kasko abgeschlossen.

Ich möchte das Übergabeprozedere umgehen, d. h. Mehrkilometer, selbstverursachte Schäden etc. Meiner Ansicht nach und der eines Kollegen, welchen jahrelang für den Vettrieb von BMW gearbeitet hatte, sind wir im Recht.

BMW Financial Services hat mir eine Frist bis inkl. morgen (10.11.2010) gesetzt um zu antworten. Ansonsten würden weitere Kosten auf mich zukommen, da der Wagen eventuell nicht mehr so hochwertig weiterverkauft werden könne. Für mich ist es nur ein unter Druck setzen, damit ich mich nicht rechtlich erkundigen kann.

Ich bitte um Durchsicht und der Unterlagen (anbei) und verbindliche Antwort, ob man den Klageweg begehen sollte.

Mit freundlichen Gruß

Tobias Pohl

-- Einsatz geändert am 09.11.2010 13:57:49
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 09.11.2010 13:41:30
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der Schwierigkeit des Auftrages und des zeitlichen Rahmens sollten Sie den Einsatz deutlich erhöhen.

MFG

RA Kienhöfer
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 09.11.2010 13:50:44


Sehr geehrter Auftraggeber,

ich kann dem Kollegen nur zustimmen, beachten Sie, dass für eine reine Erstberatung von Verbrauchern bereits Gebühren in Höhe von bis zu 190,- € zzgl. USt abhängig von Schwierigkeitsgrad und Aufwand anfallen. Hier kommt zudem noch der zeitliche Aspekt hinzu, so dass Sie Ihren Einsatz angemessen erhöhen sollten. In diesem Fall stünde ich Ihnen für eine Prüfung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Cornelia Klüting
Rechtsanwältin


Auftrag angenommen am 09.11.2010 16:20:19
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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