Auftrag geschrieben am 04.01.2010 07:18:52
BZRG
Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommenich habe mich bei der Justiz beworben und muß nun eine wahrheitsgemäße und vollständige Erklärung über Straf- oder Ermittlungsverfahren abgeben. Leider stand ich als Jugendlicher wegen schweren Diebstals vor Gericht und wurde auch verurteilt. 80 soziale Arbeitsstunden. Das müßte in §60 BZRG registriert sein, inzwischen sicherlich schon gelöscht (§63) aber dennoch kann ich mich nicht auf § 64 Abs.1 berufen. Das heist trotz Löschung muß ich die Wahrheit preis geben und darf nichts verheimlichen?!Desweitern wird in dieser Erklärung nach Aktenzeichen und Beendigung des Verfahrens (Einstellung/Verurteilung) gefragt. Ich habe leider keine Unterlagen mehr, was soll ich eintragen?
Ich hoffe dennoch auf eine reale Chance bei meinem Bewerbungsgespräch!!!
Danke
Auftrag angenommen am 04.01.2010 09:20:31
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Arbeitsrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Straßenverkehrsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 125
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Arbeitsrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Straßenverkehrsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 125
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

