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Auftrag geschrieben am 08.06.2010 09:29:11

Baumabstand zum Nachbargrundstück in Hamburg

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommen
Da wir damit rechnen müssen, dass unser Nachbar uns evtl. verklagen will, komme ich mit folgender Fragestellung auf Sie zu:

Zur besseren Abtrennung des Grundstücks zu unserem Nachbarn wollen wir – zunächst im Vorgarten - eine Baumreihe mit 6 Bäumen so dicht wie möglich an die Grundstücksgrenze pflanzen.
Der Abstand der Bäume zum Nachbargrundstück (bzw. deren 1,50-1,80m hohen Grenzmauer) wird lediglich ca. 0,50 m betragen. Dieser geringe Abstand ist leider notwendig, da wir ansonsten nicht zu unserer Garage gelangen können.

Vertraglich wurde mit den Nachbarn folgendes vereinbart:
Herr und Frau A. erteilen ihre Zustimmung zu jedweder Begrünung auf der Seite von B. Herr B ist nicht verpflichtet Zweige, die ggf. herüberwachsen abzuschneiden.

Weitere Einzelheiten:
Das Grundstück befindet sich in Hamburg.
Die Baumreihe soll zunächst im Vorgarten gepflanzt werden. Der Vorgarten ist in Richtung Norden ausgerichtet. Er kann und wird nicht zum Sonnen o.ä. genutzt, sondern dient lediglich als Auffahrt.
Die Bäume im Vorgarten werden ca. 4-5m hoch (nehmen also die Sonne – allerdings entstehen u.E. dadurch keine Nachteile (s.o.)
Es werden 4-6 Bäume in einem Abstand von ca. 1,50 m gepflanzt,
Das Grundstück befindet sich in einer Straße mit Einfamilienhäusern, deren Vorgärten in der Regel mit höheren Hecken von einander abgetrennt werden.

Die gleiche Frage stellt sich für auch für den Fall, dass wir im hinteren Garten noch 3 größere Bäume pflanzen wollen. Müssen wir hier trotz der oben beschriebenen Vertragszusage bestimmte Grenzabstände einhalten?

Kann der Nachbar sich ggf. darauf beziehen, dass mit Begrünung nicht jedwede Bepflanzung, sondern lediglich eine Begrünung der Mauer mit z.B. Efeu gemeint ist?

Sofern es möglich ist, geben Sie uns so schnell wie möglich Bescheid – spätestens jedoch Bitte bis zum 10.06.2010.

Als Ergebnis erwarten wir folgende rechtssichere Auskünfte:
Ist es möglich im Vorgarten eine Baumreihe mit einem Abstand zum Nachbarn von 0,50 m zu pflanzen (ohne Berücksichtigung der Vertragsklausel) – dies hatte unsere Landschaftsarchitektin behauptet.
Gleiche Frage bezogen auf den hinteren Gartenbereich.
Wie sehen die beiden Fragestellungen aus, wenn vertraglich „jedwede Begrünung" erlaubt wurde?


-- Einsatz geändert am 09.06.2010 14:14:55
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 08.06.2010 16:39:25

Der "Abgabetag" 10.06.2010 hat sich erledigt - es besteht also kein Zeitdruck.


Auftrag angenommen am 09.06.2010 14:31:50
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
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